Sprungziele
Stadt Eutin
Inhalt
Datum: 12.02.2010

Bekanntmachung über das Volksbegehren für die Erhaltung der Realschule

Bekanntmachung der Stadt Eutin und der Gemeinde Süsel 

Volksbegehren für die Erhaltung der Realschule 

Gemäß § 18 Abs. 3 Volksabstimmungsgesetz wird Folgendes zur Durchführung des Volksbegehrens für die Erhaltung der Realschule bekannt gemacht: 

Die sechsmonatige Frist, innerhalb der das Volksbegehren unterstützt werden konnte, endete am 31. Dezember 2009. Nach Ablauf der Versendungsfrist gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 Volksabstimmungsgesetz wurde die Stimmberechtigungsprüfung mit folgendem Ergebnis abgeschlossen: 

 Anzahl der gültigen Eintragungen 

 418

 Anzahl der ungültigen Eintragungen 

 52

Gesamtzahl der Stimmberechtigten zum Zeitpunkt des letzten Tages der Eintragungsfrist (31. Dezember 2009)

 18.103

 

 

 

Eutin, 05.02.2010

 Stadt Eutin
Der Bürgermeister
Klaus-Dieter Schulz

nach oben zurück