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Stadt Eutin
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Datum: 30.10.2014

Öffentliche Bekanntmachung: Rattenbekämpfungsaktion in Süsel 01.-16.11.2014

Die Bekanntmachung , dass nach § 4 i.V.m. § 3 der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Ostholstein eine

 

Allgemeine R a t t e n b e k ä m p f u n g s a k t i o n
für die Gemeinde Süsel
vom 01.11.-16.11.2014

angeordnet wird, erfolgt auf der Internetseite der Stadt Eutin www.suesel.de und
durch Veröffentlichung dieses Hinweises in der Zeitung

Die Eigentümer aller Grundstücke im Stadtgebiet sind zur Bekämpfung der Ratten verpflichtet. Zur Bekämpfung wird auf die einschlägigen Vorschriften der Rattenverordnung verwiesen.

Begründung:
Im Stadtgebiet Eutin ist seit Monaten ein rasch zunehmender erheblicher Rattenbefall fest-gestellt worden. Maßnahmen auf Einzelgrundstücken sind bisher erfolglos geblieben. Um Gesundheitsgefahren für die Allgemeinheit abzuwenden ist der Rattenbefall weitgehend zu reduzieren. Eine allgemeine Rattenbekämpfungsaktion ist deshalb erforderlich.

Sollte festgestellt werden, dass ein Verpflichteter die Rattenbekämpfung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, wird hiermit die Ersatzvornahme durch Dritte angedroht. Die Kosten der Ersatzvornahme werden vorläufig mit 200,-- € je Grundstück veranschlagt.

Hinweis:
Auf die Sicherheitsvorschriften der §§ 5 -7 der o.a. Kreisverordnung (www.kreis-oh.de) wei-se ich besonders hin. Insbesondere ist zu beachten, dass nur zugelassene Mittel und Ver-fahren verwendet werden dürfen und Menschen und Haustiere nicht gefährdet werden dürfen.

Auf Bekämpfungsmittel und Bekämpfungsgeräte ist deutliche sichtbar hinzuweisen; Bei Giften sind auch der Name des Mittels und sein Wirkstoff anzugeben.


Eutin, den 22.10.2014

 

S t a d t    E u t i n
Der Bürgermeister
Ordnungsamt

 

Klaus-Dieter Schulz
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