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Stadt Eutin
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Datum: 21.06.2009

Bekanntmachung der Auslegung der Vordrucke für die Unterstützungsunterschriften der Volksinitiative für die ,,Erhaltung der Realschulen" (Volksbegehren)

Amtliche Bekanntmachung 

Der Landtag des Landes Schleswig-Holstein hat am 06.05.2009 den Antrag der Volksinitiative für die „Erhaltung der Realschulen“ auf Durchführung eines Volksbegehrens für zulässig erklärt.
Die Vordrucke für die Unterstützungsunterschriften liegen vom 01.07. – 31.12.2009 während der Öffnungszeiten aus

im Bürgerbüro der Stadt Eutin, Markt 1, 23701 Eutin
Montags u. Dienstags 7.00 - 16.00 Uhr,
Mittwochs u. Freitags 7.00 - 12.00 Uhr,
Donnerstags 7.00 - 18.00 Uhr und
jeden 1. Samstag im Monat 10.00 – 12.00 Uhr

sowie im Bürgerbüro Aussenstelle Süsel, An der Bäderstraße 64, 23701 Süsel
Montags 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr,
Dienstags und Donnerstags 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr
Mittwochs und Freitags 8.30 – 12.00 Uhr aus. 

Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit gem. § 116 Abs. 1 Grundgesetz besitzen, am Tag der Eintragung das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich in SH sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind können das Volksbegehren durch ihre Unterschrift unterstützen.

 

Eutin, 15.06.2009

Stadt Eutin
- Der Bürgermeister -
gez. Klaus-Dieter Schulz

 

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