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Gemeinde Süsel
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I. Nachtragssatzung
zur Hauptsatzung der Gemeinde Süsel

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 26.6.2008 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Ostholstein folgende I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung vom 21.12.2006 erlassen:

Art. 1

§ 3 Abs. 1 letzter Satz erhält folgende Fassung:

„In die Ausschüsse zu a) bis c) können bis zu drei Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können.“

Art. 2

§ 10 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„Verträge der Gemeinde mit Gemeindevertreterinnen und -vertretern, der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister, bürgerlichen Mitgliedern von Ausschüssen, stellvertretenden bürgerlichen Ausschussmitgliedern und juristischen Personen, an denen Gemeindevertreterinnen oder -vertreter oder die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister oder bürgerliche Mitglieder von Ausschüssen oder stellvertretende bürgerliche Ausschussmitglieder beteiligt sind, sind ohne Genehmigung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn sie sich innerhalb einer Wertgrenze von 25.000 EUR, bei wiederkehrenden Leistungen von monatlich 2.500 EUR, halten.“

Art. 3

Diese Nachtragssatzung tritt rückwirkend mit Wirkung zum 26.6.2008 in Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Ostholstein vom 3.7.2008 erteilt.

Die vorstehende I. Nachtragssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

 

Süsel, 8.7.2008                                                                                    Gemeinde Süsel
                                                                                                          Der Bürgermeister   
                                                                                                           gez. Dirk Maas                                                                          

                                                                                                 

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