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Stadt Eutin
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l-I. n 2006

Amtliche Bekanntmachung

 

 

I. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde SÜSEL für das Haushaltsjahr 2006

 

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.06.2006 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Verwaltungshaushalt

     die Einnahmen ............................................

     die Ausgaben .............................................

 

 

113.000

  91.200

 

 

 

 

4.721.300

5.076.000

 

4.834.300

5.167.200

2. im Vermögenshaushalt

     die Einnahmen ............................................

     die Ausgaben .............................................

 

 

132.400

132.400

 

 

 

 

548.700

548.700

 

681.100

681.100

 

§ 2

Es wird neu festgesetzt:

 

1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ..........

von bisher 29.500 EUR auf 213.400 EUR.

 

Die kommunalaufsichtsbehördliche Genehmigung wurde am 11.07.2006 erteilt.

 

Ausgefertigt:            

 

Süsel, 17.07.2006

Gemeinde   S Ü S E L

- Der Bürgermeister -

 

gez. Christian Rumpel

3. stellv. Bürgermeister

 

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