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Stadt Eutin
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der öffentlichen Auslegung

des Entwurfs zur 1. Abrundungssatzung der Ortschaft Fassensdorf der Gemeinde Süsel

 

Bekanntmachung der Gemeinde Süsel  

 

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Abrundungssatzung der Ortschaft Fassensdorf der Gemeinde Süsel nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Süsel hat in ihrer Sitzung am 27.06.2005 beschlossen, für die Ortschaft Fassensdorf eine 1. Abrundungssatzung aufzustellen.

 

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 28.09.2006 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Abrundungssatzung für die Ortschaft Fassensdorf sowie der Entwurf der Begründung dazu liegen

 

vom 30.10.2006 bis 01.12.2006

 

in der Gemeindeverwaltung Süsel, An der Bäderstraße 64, 23701 Süsel, Zimmer 11 während folgender Zeiten Montag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 7.30 - 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr, Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr, außer Mittwoch öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Abrundungssatzung unberücksichtigt bleiben.

 

Die öffentliche Auslegung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gem. § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

 

Süsel,13.10.2006                                                                  Gemeinde Süsel

                                 L.S.                                                     Der Bürgermeister

                                                                                                gez. Martin Voigt

 

           

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