Sprungziele
Stadt Eutin
Inhalt

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum B- Plan Nr. 7 (Süsel) sowie der öffentlichen Auslegung zur 2. Änderung des B-Planes Nr. 16  (Röbel), zur 2. Änderung des B- Planes Nr. 24 (Süsel)  sowie zur  1. Änderung der 4. Abrundungssatzung der Ortschaft Woltersmühlen in der Gemeinde Süsel.

Bekanntmachung der Gemeinde Süsel

-          Auslegung des Entwurfs zum B- Plan Nr. 7 (Süsel) sowie

-          Öffentliche Auslegung zur 2. Änderung des B- Planes Nr. 16  (Röbel),

-          Öffentliche Auslegung zur 2. Änderung des B- Planes Nr. 24 (Süsel)  sowie

-          Öffentliche Auslegung zur 1. Änderung 4. Abrundungssatzung der Ortschaft Woltersmühlen in der 

           Gemeinde Süsel nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Süsel hat in ihrer Sitzung am 21.12.2006 beschlossen für die Ortschaft Woltersmühlen eine 1. Abrundungssatzung aufzustellen, sowie die B- Pläne 16 und 24 zu ändern und den B- Plan Nr. 7 aufzustellen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Zu dem B- Plan Nr. 7 liegen umweltbezogene Informationen zum FFH-Gebiet vor.

Für die 1. Änderung der 4. Abrundungssatzung der Ortschaft Woltersmühlen liegen umweltbezogenen Informationen zu Lärmimmissionen sowie zum gegenwärtigen Zustand und zu den Eingriffen in Natur- und Landschaft  vor.

Die Auslegung der Entwürfe sowie die Entwürfe der Begründungen liegen

vom 08.01.2007 bis 09.02.2007

in der Gemeindeverwaltung Süsel, An der Bäderstraße 64, 23701 Süsel, Zimmer 11 während folgender Zeiten Montag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, außer Mittwoch öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planungsunterlagen einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen. Es wird darauf verwiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben (siehe § 3 Abs. 2, Satz 2 Baugesetzbuch).

Die Beteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gem. § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein (GO).

Süsel, 22.12.2006                                                          Gemeinde Süsel                                                                                          L.S.                                    - Der Bürgermeister-                                                                                    gez. Martin Voigt 

nach oben zurück