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Stadt Eutin
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Datum: 22.07.2018

Gemeinsame Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten

Für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Eutin und der Gemeinde Süsel für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Eutin und den Strafkammern des Landgerichts Lübeck hat

 

  1. die Stadtvertretung Eutin in der Sitzung am 13.06.2018 und
  2. die Gemeindevertretung Süsel in der Sitzung am 28.06.2018

 

den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Eutin und das Landgericht Lübeck gefasst.

 

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 23.07.2018 bis 27.07.2018 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:

 

  1. im Bürgerbüro Eutin, Markt 1, Zimmer 7 während der Dienststunden
  2. im Rathaus Süsel, An der Bäderstraße 64, Aushang Eingangsbereich während der Dienststunden

 

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

 

Eutin, 21.07.2018

 

 

Gemeinde Süsel

Stadt Eutin

Der Bürgermeister

Der Bürgermeister

Fachdienst Öffentliche Sicherheit

Fachdienst Öffentliche Sicherheit

 

 

gez. Adrianus Boonekamp

gez. Carsten Behnk

Bürgermeister

Bürgermeister

 

 

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