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Bebauungspläne der Gemeinde Süsel

Die Gemeinde Süsel stellt für interessierte Bürger, Bauherren und Investoren Ortsplanungen im Internet zur kostenfreien Einsicht bereit.

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in vorbereitende Bauleitplanung - §§ 5 - 7 BauGB - (Aufstellung des Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet) und verbindliche Bauleitplanung - §§ 8 - 10 BauGB - (Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets).

In Deutschland stellt § 1 des Baugesetzbuches hohe Anforderungen an die Bauleitplanung. Nach den dort festgelegten Grundsätzen sollen Bauleitpläne dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. In § 1 Abs. 6 Nr. 7 ist weiterhin festgelegt, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne "die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seiner Rohstoffvorkommen sowie das Klima" zu berücksichtigen sind. Die Bauleitplanung kann daher nicht auf die Landschaftsplanung verzichten.
Ausdrucke von B-Plänen, F-Plänen und anderen Satzungen können gegen Unkostenbeitrag angefordert werden.

Dieser Service wird für die Gemeinde Süsel durch das Internetportal B-Planpool durchgeführt.



 
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