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Gemeinde Süsel
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Datum: 21.01.2021

Medizinische Masken im Rathaus



Im Rathaus und in allen weiteren städtischen Liegenschaften gilt ab sofort eine erweiterte Maskenpflicht. Von jetzt an sind hier medizinische Masken vorgeschrieben. Gemeint sind damit FFP 2-Masken oder Operationsmasken, die sowohl der Trägerin/dem Träger also auch dem Gegenüber einen besseren Schutz bieten sollen. Die Maßnahme dient der Eindämmung der Corona-Pandemie und gilt ebenfalls ab sofort für alle städtischen Gremiensitzungen.

Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang noch einmal daraufhin, dass im Moment alle städtischen Dienstleistungen der Stadtverwaltung Eutin und der Gemeindeverwaltung Süsel grundsätzlich nur nach Terminvergabe erhältlich sind. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.

Das Bürgerbüro ist nach vorheriger Terminabsprache erreichbar. Termine können tel. unter 793-222 in der Kernzeit Mo – Fr 8.30 – 12 sowie Mo – Do 14 – 15.30 Uhr oder per E-Mail unter buergerbuero@eutin.de vereinbart werden. Hier können auch die Termine für das Bürgerbüro in Süsel vereinbart werden.

Auch im Standesamt müssen vorab Termine vereinbart werden. Tel.: 793-213 oder per E-Mail standesamt@eutin.de. Auch hier gelten die Kernzeiten.

Diese Regelung gilt auch für das Bauamt in der Lübecker Straße 17 mit den öffentlichen Auslegungen der B- und F-Pläne. Die zentrale Nummer für Termine lautet: 793-302 oder E-Mail: bauamt@eutin.de. Hier gelten folgende Zeiten: Mo – Fr 8.30 – 12.30 und Mo – Do 13.30 – 16 Uhr.

Termine mit der Wohngeldstelle können unter 788-578 oder 788-579 vereinbart werden. E-Mail: wohngeldstelle@eutin.de.

Das Integrationsbüro ist in dringend notwendigen Fällen tel. erreichbar. Eine Notfallbetreuung ist sichergestellt. Die zentrale Nummer lautet 40 17 011.

Medizinische Masken
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