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Datum: 25.02.2020

Rattenbekämpfung in Eutin und in der Gemeinde Süsel

 

Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit der Stadt Eutin rät allen Bürgerinnen und Bürgern Eutins und der Gemeinde Süsel, verstärkt gegen Ratten vorzugehen. Aufgrund der milden Witterung ist die Population von Ratten in diesem Jahr besonders stark. Der Fachdienst hat folgende Hinweise zusammengestellt:

Gründe für die Bekämpfung von Ratten

Die kalte und feuchte Jahreszeit verleitet Ratten dazu, sich auf vielen Grundstücken einzunisten. Da die Tiere nur wenige natürliche Feinde haben, kann es passieren, dass sich die Nager ungestört verbreiten und Vorräte verunreinigen, Hauseingänge unterwühlen, Kabel- und Rohrleitungen, sowie Verpackungsmaterialien beschädigen. Außerdem gelten Ratten als Krankheitsüberträger und stellen damit eine Gefahr für Menschen und Haustiere dar.

Wie kann man Ratten bekämpfen?

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten der Rattenbekämpfung. Vorzugsweise sollte man  vorbeugende Maßnahmen treffen. Um den Ratten ihre Nist- und Unterschlupfplätze zu nehmen, sollte man den Hausmüll sicher aufbewahren und regelmäßig entsorgen, Vorräte und Materialien rund 30 cm über dem Boden lagern und Lebensmittelreste nicht in den Kompost werfen.

Hilft das alles nichts und die Ratten nisten sich trotzdem ein, sollte man auf Fallen zurückgreifen. Diese sind meistens preisgünstig, fast überall einsetzbar und gefährden die eigenen Haustiere weniger stark als Giftköder. Diese stellen eine Gefahr für Mensch und Tier dar. Deshalb sind die Köder auch nicht frei verkäuflich. Ein Schädlingsbekämpfer sollte vor Anwendung kontaktiert werden. Der Rattenbefall, sowie die zur Bekämpfung getroffenen Maßnahmen, sind der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Muss ich Ratten überhaupt bekämpfen?

Gemäß § 1 Abs. 1 der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Ostholstein, sind Eigentümerinnen oder Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Abwasseranlagen (Kanalisation und Kläranlagen) und von Wasserfahrzeugen, Wohnschiffen und schwimmenden Geräten zur Rattenbekämpfung verpflichtet.

Ratte © Copyright
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