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Gemeinde Süsel
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 Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Süsel

Silvesterfeuerwerk am 31. Dezember 2006

und 01. Januar 2007

Gemäß § 24 Abs. 2 der 1 Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31.01.1991 (BGBL. I, S. 169) in Verbindung mit der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffrechts vom 05. August 1977 (GVOBl. SH, S. 269) ordne ich an, dass am 31. Dezember 2006 und am 01. Januar 2007 in einem Umkreis von 200 m zu reetgedeckten Häusern im gesamten Bereich der Gemeinde Süsel keine pyrotechnischen Gegenstände der II. Klasse abgebrannt werden dürfen.

Süsel, 12.12.2006                                                                Gemeinde Süsel

                          - Der Bürgermeister -

                                                  Martin Voigt                           

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