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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                                               Süsel, 14. Dezember 2006

- Der  Bürgermeister -

VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG

zu Punkt     7    der Tagesordnung der Sitzung am 21. Dezember 2006

 

Wahl einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin bzw. eines ehrenamtlichen Bürgermeisters

 

Herr Peter Bimberg wird zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Süsel gewählt.

Wahlverfahren:

Bedingt durch die Änderung der Organisationsform der Gemeinde Süsel von einer hauptamtlich verwalteten in eine ehren-amtlich verwaltete Gemeinde und der Änderungen bei der Aufgabenstellung und beim Wahlverfahren verlieren die Bürgervorsteherin und ihre Stellvertretender sowie die stellvertretenden Bürgermeister ihre Funktionen mit Ablauf des 31. Dezember 2006. Aus diesem Grunde sind dementsprechende Wahlen erforderlich.

Das Wahlverfahren für die ehrenamtliche Bürgermeisterin bzw. den ehrenamtlichen Bürgermeister richtet sich nach § 33 Absatz 3 i.V.m. § 52 GO. Danach steht den Fraktionen bei der Wahl ein Vorschlagsrecht nach § 33 Absatz 2 GO nicht zu. Das bedeutet, dass jede Gemeindevertreterin oder jeder Gemeindevertreter einen Vorschlag unterbreiten kann. Die Wahl bedarf jedoch der Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertretung. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben Personen bzw. dieselbe Person erneut abgestimmt. Gibt es nur einen Vorschlag und dieser erhält nicht die genannte Mehrheit, ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen. Werden mehrere Personen vorgeschlagen und erhält keine davon die erforderliche Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen zweien statt, bei der die Person gewählt ist, die die meisten Stimmen erhält.

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Zuständiges Amt:   Haupt- und Kämmereiamt                                             Az.: 000-03.1-Vo/Jü

Beraten im: -

Anlagen: -

 

gez. Martin Voigt

Bürgermeister

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