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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                                                    Süsel, 15. März 2007
- Der  Bürgermeister -

 

                                                        VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG

                                                zu Punkt  12  der Tagesordnung der Sitzung am 29.03.2007

 

Antrag auf Förderung von Maßnahmen in der Grund- und Hauptschule Süsel zur Vermeidung des Sitzenbleibens, von Rückstufungen und des Schulabgangs ohne Abschluss

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss spricht sich für die Stellung eines Förderantrages für die nachhaltige Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung des Sitzenbleibens, von Rückstufungen und Schulabgängen ohne Abschluss an der Grund- und Hauptschule Süsel aus.

Begründung:

Zur Entwicklung einer stärkeren Förderorientierung und neuer Formen längeren gemeinsamen Lernens ist seitens der Landes-regierung ein Förderfonds eingerichtet worden, aus dem Schulen eine auf maximal drei Jahre zeitlich befristete Unterstützung in Form von zusätzlichen Lehrerwochenstunden oder entsprechenden Finanzmitteln erhalten können. Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage des Konzeptes zur Vermeidung des Sitzenbleibens und von Rückstufungen vorrangig in den Jahrgangsstufen 7 und 8 oder des Schulabganges ohne Abschluss. Die Förderung beträgt pro Schule je nach Zügigkeit insgesamt maximal eine Planstelle (oder Finanzmittel im Umfang von bis zu 47.500 € per anno). Gedacht ist die Förderung als Anschubförderung. Die Mittel sollen dafür verwendet werden, die Schule in die Lage zu versetzen, mit den Problemen des Sitzenbleibens, von Rückstufungen und des Schulabgangs ohne Abschluss besser umzugehen und sich diesen künftig qualifizierter zu stellen. Nach den vorliegenden Informationen ist die Förderung nicht dafür vorgesehen, dass für die Dauer von drei Jahren zusätzliches Personal zur Erreichung der gesteckten Ziele beschäftigt wird, welches danach nicht mehr gefördert und dann im Zweifel wieder abgebaut wird. Vielmehr sollen die Fördermittel dafür verwendet werden, dass die sich aus dem aufgestellten Konzept ergebenen Maßnahmen angeschoben werden, um die Ziele im normalen Unterrichtsbetrieb zu erreichen, was eine Umstellung mit sich bringt. Hierfür bedarf es geeigneter Fortbildungen und Vereinbarungen im Kollegium. So können die Fördermittel u. a. dafür eingesetzt werden, dass Fortbildungsangebote eingekauft werden, um die Ziele zu erreichen.

Derartige Konzepte, die eine Nachhaltigkeit über die drei Jahre hinaus erkennen lassen, werden durch das Ministerium vorrangig vor solchen Konzepten berücksichtigt, bei denen erkennbar ist, dass mit dem Auslaufen der Förderung auch die Maßnahmen wieder vor dem Ende stehen.

Anträgen auf Förderung aus dem Förderfonds ist ein Konzept beizufügen, das die Ausgangslage, auch anhand von Zahlen zum Sitzenbleiben, Rückstufungen bzw. Abschlussergebnissen beschreibt und Aussagen zur geplanten Verwendung der zusätzlichen Stunden bzw. Finanzmittel enthält.

Ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz ist erforderlich und wird zu dem Antrag gefasst.

Die Anträge für die Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung des Sitzenbleibens, von Rückstufungen und des Schulabgangs ohne Abschluss sind bis zum 28.2.2007 auf dem Dienstwege an das Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein zu stellen gewesen. Der Antrag wurde über das Schulamt des Kreises Ostholstein bereits auf den Weg gebracht.

Weitere Ausführungen können in der Sitzung des Schulausschusses erfolgen.

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Zuständiges Amt:   Haupt- und Kämmereiamt                             Az.: 215-Lü

Die Entscheidung trifft:  X Gemeindevertretung                           Ausschuss für S., K. + S.

Anlage/n! 1

gez.
Peter Bimberg
Bürgermeister

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