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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                                                         Süsel, 19. Juni 2007
- Der  Bürgermeister -

VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG

 

zu Punkt       7       der Tagesordnung der Sitzung am 28. Juni 2007

 

Kenntnisnahme bzw. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Beschlussvorschlag:

Die in der vorgelegten Auflistung enthaltenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit Beträgen bis zu 5.000 €, die gemäß § 4 der Haushaltssatzung vom Bürgermeister genehmigt wurde, werden zur Kenntnis genommen. Die überplanmäßige Ausgabe von über 5.000 € wird genehmigt.

Begründung:

Die im laufenden Haushaltsjahr bereits entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind der beigefügten Liste zu entnehmen. Diese sind im I. Nachtragshaushalt 2007 berücksichtigt.

Der Kostenbeteiligung an dem Buchprojekt „Holsteinische Schweiz“ liegt ein entsprechender Beschluss der Selbstverwaltung zugrunde, wonach dieses mit 600 € gefördert werden soll. Ein entsprechender Ansatz ist in den Nachtragshaushalt eingestellt worden.

Auf der Grundlage der eingereichten Anträge der Vereine aus der Gemeinde zur Übungsleiterförderung ist die Zuschussgewährung erfolgt. Die überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 5500.7010 ist eine Folge der nachgewiesenen Übungsleiterstunden 2006. Die Gemeinde fördert diese ebenso wie der Kreis. Ohne eine gemeindliche Förderung würde auch keine Bezuschussung durch diesen erfolgen.

Bei der HHSt. 6100.6500 ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 9.859,98 € entstanden, die auf die derzeitige

Planungsaktivität zurückzuführen ist. Kosten fallen momentan an für die Aufhebung des B-Plans Nr. 2 in Süsel sowie für die Aufstellung eines B-Plans „Reiterpark“ und des B-Plans Nr.7 in Süsel sowie der Abrundungssatzung Kesdorf. Diese überplanmäßige Ausgabe ist im I. Nachtragshaushalt berücksichtigt. Der überplanmäßigen Ausgabe stehen auf der anderen Seite auch mehr Einnahmen gegenüber.

Die Gemeinde hat dem Zweckverband die Betriebsführung übertragen. Die dort erbrachten Leistungen werden der Gemeinde in Rechnung gestellt. Auch hier erfolgt eine Nachbesserung im Nachtrag.

Die überplanmäßige Ausgabe bei der Kreisumlage ist bereits in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt worden. Auch diese wurde im Nachtragshaushalt berücksichtigt.

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Zuständiges Amt:  Haupt- und Kämmereiamt                                                                                                Az.: 030-Br/Jü

Anlagen: 1

gez.
Im Auftrag
Torsten Bruhn

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