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Gemeinde Süsel
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2, 1. Änderung Kirchenkoppel, Süsel

Bekanntmachung der Gemeinde Süsel  

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2, 1. Änderung Kirchenkoppel, Süsel umfassend die Bebauung entlang der Bischof-Kieckbusch-Straße und des Bürgermeister-Bessert-Weges der Gemeinde Süsel nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Süsel hat in ihrer Sitzung am 28.06.2007 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2, 1. Änderung Kirchenkoppel, Süsel aufzuheben. Gleichzeitig hat sie beschlossen auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung zu verzichten.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 28.06.2007 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Süsel für das Gebiet Kirchenkoppel sowie der Entwurf der Begründung dazu liegen

 

vom 30.07.2007 bis 31.08.2007

 

in der Gemeindeverwaltung Süsel, An der Bäderstraße 64, 23701 Süsel, Zimmer 17 während folgender Zeiten Montag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 7.30 - 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr, Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr, außer Mittwoch öffentlich aus. Gleichzeitig kann eine Einsichtnahme in die Unterlagen übers Internet unter www.b-planpool.de erfolgen. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die öffentliche Auslegung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gem. § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Süsel, 16.07.2007                                                                  Gemeinde Süsel
                                 L.S.                                                    Der Bürgermeister
                                                                                          gez. Peter Bimberg

           

https://www.b-planpool.de/index.php?beteiligung=20

 

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