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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                             
- Der  Bürgermeister -                                                                                                                    Süsel,  31. August 2007

 

VORLAGE FÜR DEN AUSSCHUSS FÜR SCHULE, KULTUR UND SOZIALES

zu Punkt      6     der Tagesordnung der Sitzung am 10.09.2007

 

Förderantrag des DGV Ottendorf auf Bezuschussung einer Sanierungs- und Anbaumaßnahme

Beschlussvorschlag:

Erläuterung:

Mit Schreiben vom 25.06.2007 hat der DGV Ottendorf einen Antrag auf Bezuschussung einer Sanierungs- und Anbaumaßnahme an das Vereinshaus in Ottendorf gestellt. Dieser wurde mit dem Schreiben vom 31.08.2007 weiter begründet.

Danach ist im Einzelnen im Kalenderjahr 2008 vorgesehen, den Jugendraum im Vereinsheim zu sanieren. Dieser befindet sich in einem nicht mehr nutzbaren Zustand. Hier ist es zu starken Durchfeuchtungserscheinungen von außen gekommen, die zu Schädigungen im Innenbereich geführt haben.

Weiter ist der Einbau von Duschen für die sportlichen Aktivitäten, wie den Sommerbiathlon, Tischtennis oder Walking, geplant. Daneben soll ein Multifunktionsraum in einer Größe von rd. 60 qm für die  Lagerung von Sportgeräten und zur Nutzung als Sport- und Veranstaltungsraum angebaut werden.

Die gemeindlichen Richtlinien über die Bewilligung von Gemeindezuwendungen zur allgemeinen Sportförderung durch die Gemeinde Süsel sehen eine Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vor. Der Ausschuss wird daher bereits jetzt schon mit Blick auf die anstehenden Haushaltsberatungen 2008 mit dem Antrag befasst. Zunächst wäre eine Empfehlung über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln auszusprechen, damit der Verein für seine weiteren Planungen auch bereits erste Tendenzen bezüglich der Finanzierungsmöglichkeit erhält. Im übrigen bedarf die Zuwendungsgewährung der Bewilligung durch die Gemeindevertretung nach entsprechendem Vorschlag des Ausschusses für Schule, Kultur und Soziales.

Die Zuwendungen der Gemeinde betragen nach den Richtlinien grundsätzlich max. 20 % der zuwendungsfähigen Kosten. Vereins- und Jugendheime werden mit max. 10 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 10.000 € je Vorhaben bezuschusst. Die zuwendungsfähigen Kosten werden durch fachtechnische Prüfung des Kreises ermittelt.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten beziffern sich nach den eingeholten Angeboten und Schätzung des Vereins auf insgesamt 40.240,92 €.

Der Gemeinde ist die Bezuschussung des Anbaus mit 20 %, der Sanierung des Jugendraumes mit 10 % und des Einbaus der Duschen ebenfalls mit 20 % der zuwendungsfähigen Kosten angetragen worden.

Eine erste Abstimmung des Förderantrages ist vom Verein mit dem Kreissportverband vorgenommen worden.

Um entsprechende Beratung wird gebeten.

Zuständiges Amt:   Haupt- und Kämmereiamt                             Az.: Br/lue

Die Entscheidung trifft:   X Gemeindevertretung                          Ausschuss für S., K. + S.

Anlage/n: 2

Im Auftrag
gez.

Torsten Bruhn

 

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