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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                                    Süsel, 3. September 2007
- Der  Bürgermeister -

 

VORLAGE FÜR DEN PLANUNGS- UND UMWELTAUSSCHUSS

 

zu Punkt  8  der Tagesordnung der Sitzung am 12.09.2007

 

Sanierung „Lange Dörpstraat“

Beschlussempfehlung:

Erläuterung:

Aufgrund der Hochwasserereignisse im Juli diesen Jahres ist es in Gothendorf wieder zu einer Überschwemmung von Privatgrundstücken gekommen. Damit keine weiteren Schäden entstehen, haben die Anwohner das von der K 55 kommende Wasser über das Teilstück der „Langen Dörpstraat“ bei Gerulat, Feddern in das Naturschutzgebiet Barkauer See abgeleitet. Aufgrund des bis dahin schon schlechten Fahrbahnzustandes mit Längsrissen in der Fahrbahn und größeren Asphaltflicken haben die Wassermassen dazu geführt, dass die Hochborde auf der gesamten Länge verdrückt wurden und ein Drittel des vorhandenen Asphaltes mit Unterbau komplett weggespült wurde. Die Ausspülungen, die bis zu einem Meter tief waren, wurden derzeit nur provisorisch beseitigt. Aufgrund der Schäden ist eine Kostenschätzung für die Sanierung des Teilstückes durchgeführt worden.

Zu berücksichtigen ist dabei, dass der sehr breite Einfahrtsbereich von der K 55 in die „Lange Dörpstraat“ mit saniert wird. Weiter wurde die Verlegung einer Regenwasserleitung eingeplant, da die bisher vorhandenen Straßenabläufe, die als Sickerschächte ausgebaut wurden und damit in die Böschung entwässert haben und anschließend auf ein Privatgrundstück, so nicht wieder neu eingebaut werden können.

Bezüglich des Einbaus des Regenwasserkanals steht die Klärung mit dem ZVO über die Finanzierung noch aus. Da derzeit keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen, führt die Maßnahme zu einer überplanmäßigen Ausgabe, die neben anderen Haushaltsmitteln teilweise durch die Gewerbesteuereinnahmen gedeckt werden kann, ggfls. müsste ein zweiter Nachtragshaushalt aufgestellt werden.

Aufgrund der Schäden kann die Maßnahme nicht bis in das nächste Jahr verschoben werden.

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Zuständiges Amt: Bau- und Ordnungsamt                                       Az.: 656.22

Die Entscheidung trifft:  Gemeindevertretung                                    X Planungs- u. Umweltausschuss

Anlage/n: 1

 

gez.
Peter Bimberg
Bürgermeister

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