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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                   Süsel, 4. September 2007
- Der  Bürgermeister -

 

VORLAGE FÜR DEN FINANZAUSSCHUSS

 

zu Punkt    8  der Tagesordnung der Sitzung am 13.09.2007

 

Haushaltskonsolidierung;
hier: Hinweise des Innenministers zur Ausschöpfung der Einnahmequellen und Be-
         schränkung der Ausgaben

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise des Innenministers mit Stand August 2007 werden zur Kenntnis genommen. Ein aktueller Handlungsbedarf ergibt sich hieraus für die Gemeinde Süsel nicht.

Begründung:

Mit Erlass vom 13.08.2007 ist die bereits bestehende Liste mit  Hinweisen zur Ausschöpfung der Einnahmequellen und zur Beschränkung der Ausgaben durch das Innenministerium ergänzt worden, die als Grundlage bei der Prüfung von Fehlbetragszuweisungsanträgen dient. Dementsprechend sind auch die Stellungnahmen der Gemeinde Süsel zu den jeweiligen Punkten weiter geführt worden.

Die Gemeinde Süsel hat in den vergangenen Jahren umfangreiche Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen beschlossen und das bestehende Konzept stetig fortgeschrieben und ergänzt. Das Haushaltskonsolidierungskonzept der Gemeinde Süsel ist  bei den Haushaltsgenehmigungen des Landrats immer besonders gewürdigt worden.

Die Hinweise des Innenministers zur Ausschöpfung der Einnahmequellen und Beschränkung der Ausgaben werden durch die Gemeinde Süsel bereits weitgehend erfüllt. Hinzuweisen wäre lediglich auf die Vorgaben bezüglich der Festsetzung der Hundesteuer. Danach wäre diese auf mindestens 80,00 € festzusetzen.

Allerdings konnte der Verwaltungshaushalt im Rahmen des I. Nachtrags 2007 wieder ausgeglichen werden. Dieser weist so-gar eine über die Pflichtzuführung hinausgehende Zuführung an den Vermögenshaushalt aus. Nach der aktuellen Haushaltsentwicklung ist davon auszugehen, dass das Jahresrechnungsergebnis somit ausgeglichen sein wird und die Gemeinde keine Fehlbetragszuweisung beantragen muss. Die Hinweise sind daher derzeit nur zur Kenntnis zu nehmen.  Da die Haushaltslage in der Gemeinde Süsel aber sehr verantwortungsbewusst betrachtet wird, werden die Hinweise mit der gebotenen Ernsthaftigkeit zur Kenntnis genommen.

Bei den in den Hinweisen aufgeführten Punkten handelt es sich allerdings auch nicht um KO - Kriterien.  Solche sind in den Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds aufgeführt. Ein solches KO-Kriterium ist die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B ab 01.01.2008 auf mindestens 350 %. Die Hebesätze in der Gemeinde Süsel für die Grundsteuer A und B beziffern sich derzeit auf 330 % und der für die Gewerbesteuer auf 350 %. Ein akuter Handlungsbedarf besteht aber wie bereits ausgeführt aufgrund der Haushaltslage diesbezüglich nicht.

Um entsprechende Kenntnisnahme wird gebeten.

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Zuständiges Amt:                                                                                     Az.: 030-Br/lue

Die Entscheidung trifft:  Gemeindevertretung                                           X  Finanzausschuss

Anlage/n: 1

 

gez.
Peter Bimberg
Bürgermeister

 

 

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