Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Gemeinde   S Ü S E L                                                                                                        Süsel, 26. September 2007
- Der  Bürgermeister -

 

VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG

 

zu Punkt   13    der Tagesordnung der Sitzung am 04.10.2007

 

Erlass einer II. Nachtragshaushaltssatzung 2007

Beschlussvorschlag:

a)      Der Verwaltungshaushalt  des II. Nachtragshaushalts 2007 wird wie vorgelegt beschlossen.

b)      Der Vermögenshaushalt des II. Nachtragshaushalt 2007 wird wie vorgelegt beschlossen.

c)
      Der Finanzplan mit dem Investitionsprogramm des II. Nachtragshaushaltes 2007 wird wie
         vorgelegt beschlossen.

d)      Für das Haushaltsjahr 2007 wird eine II. Nachtragshaushaltssatzung wie vorgelegt beschlossen.

Begründung:

Im Zuge des I. Nachtragshaushalts ist es gelungen, den Verwaltungshaushalt wieder auszugleichen. Dieser hat darüber hinaus sogar einen freien Finanzspielraum von 89.400 € ausgewiesen.

Seit Verabschiedung des I. Nachtragshaushaltes haben sich diverse Abweichungen zu den Planansätzen ergeben, die sich einzeln betrachtet deutlich auswirken. Aus diesem Grunde hat der Finanzausschuss der Gemeindevertretung die Verabschiedung eines II. Nachtragshaushaltes empfohlen. Die verschiedenen Verschlechterungen im Verwaltungshaushalt können glücklicherweise weitestgehend durch eine positive Entwicklung beim Gewerbesteueraufkommen aufgefangen werden. Der Verwaltungshaushalt bleibt weiterhin unter Ausweisung eines freien Finanzspielraumes ausgeglichen. Dieser beträgt aber nach dem II. Nachtragshaushaltsplan lediglich noch 54.800 €. Die zwischenzeitlich im Vermögenshaushalt eingetretenen Veränderungen führen zu einer weiteren Verringerung des Kreditbedarfs um 8.400 € auf 79.100 €. Getilgt werden planmäßig 160.500 €. Demnach erfolgt eine planmäßige Senkung des Schuldenstandes im Haushaltsjahr 2007 rd. über 80.000 €.

Zu den jeweiligen Haushaltsentwicklungen, die zu diesem Ergebnis geführt haben, darf auf die beigefügten Erläuterungen zum II. Nachtragshaushalt verwiesen werden.

Zuständiges Amt: Stabsstelle                                                                                                 Az.:  030 Br/lue

Die Entscheidung trifft:                        X Gemeindevertretung                 

Beraten im Finanzausschuss am 13.09.2007

Anlage/n: 2

Im Auftrag
gez.
Torsten Bruhn

nach oben zurück