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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                                      Süsel, 27. November 2007
- Der  Bürgermeister -

 

VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG

zu Punkt  4   der Tagesordnung der Sitzung am 20.12.2007

Bebauungsplan Nr. 2, 1. Änderung – Süsel / Kirchenkoppel - ; Aufhebung
hier: erneute Auslegung

Beschlussempfehlung:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Süsel für das Gebiet "Kirchenkoppel" hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

Kreis Ostholstein – vom 22.08.2007/27.08.2007
Zu den Planungen wurden nachstehende Fachdienste des Kreises beteiligt:

  • Regionale Planung
  • Soziale Dienste
  • Naturschutz
  • Bauordnung (einschl. Brandschutz)

Von diesen Fachdiensten sind zur Berücksichtigung für die gemeindliche Abwägung folgende Stellungnahmen eingegangen:

1.1 Äußerung nach § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung)

Der Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts, der der Begründung als Anlage beizufügen ist, ist entsprechend der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB vorzunehmen. Dabei sind die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter in Form einer Checkliste abzuarbeiten.

Beschlussempfehlung:

Die Stellungnahme wird dahingehend berücksichtigt, dass der Umweltbericht (gemäß Anlage) der Begründung beigefügt wird.

1.2 Regionale Planung (Bauleitplanung)

Aus ortsplanerischer und planungsrechtlicher Sicht werden gegen die Planungsabsicht der Gemeinde Süsel keine grundsätzlichen Bedenken erhoben. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass mit der Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Ursprungsplan wieder in Kraft tritt. Daher sollte der Bebauungsplan Nr. 2 und seine 1. Änderung aufgehoben werden.

Beschlussempfehlung:

In  der Verwaltung ist kein Ursprungsplan mit Nr. 2 vorhanden. Die Stellungnahme wird dahingehend berücksichtigt, dass dieses entsprechend in der Begründung ergänzt wird.

1.3 Soziale Dienste

Aus Sicht des Fachdienstes Soziale Dienste (Kreisjugendamt) und zugleich Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird zu den o.g. Planaufhebungen wie folgt Stellung genommen: Unter der Voraussetzung, dass für die (ggf. durch fortfallende bestandssichernde Festsetzungen) Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Grünanlagen und Kinderspieleinrichtungen ectr. eine anderweitige Absicherung gewährleistet bleibt, bestehen keine Bedenken.

Beschlussempfehlung:

Gerade im Hinblick auf die Nähe zur Schule, die umfangreiche Spielmöglichkeiten vorhält und die an der Turnhalle angesiedelte Skater-Anlage sind entsprechende Infrastruktureinrichtungen vorhanden.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

1.4 Allgemeines

1.4.1 Ich bitte um die Übersendung des Abwägungsergebnisses.

Beschlussempfehlung:

Die Stellungnahme wird berücksichtigt.

1.4.2 Es wird darauf hingewiesen, dass je eine Durchschrift dieses Schreibens an das Innenministerium, Abt. Landesplanung- und an die Abt. Städtebau- und Ortsplanung- sowie an Ministerium für Landwirtschaft Umwelt und ländliche Räume gelangen.

Beschlussempfehlung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Kreis Ostholstein von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Der Entwurf der Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Süsel für das Gebiet "Kirchenkoppel" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

4. Gleichzeitig mit der erneuten öffentlichen Auslegung sind erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.

Begründung:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.06.2007 den Aufstellungsbeschluss sowie den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die Aufhebung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 2 der Gemeinde Süsel gefasst. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 30.07. bis 07.09.2007 stattgefunden. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden beteiligt worden. Von der Öffentlickeit und den benachbarten Gemeinden sind keine Anregungen vorgetragen worden. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat lediglich der Kreis Ostholstein eine Stellungnahme mit Anregungen abgegeben. Die Abwägungsvorschläge hierzu sind in dem Beschlussvorschlag formuliert. Aufgrund der Ergänzung der Begründung um den Umweltbericht ist eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.

Zuständiger Fachdienst:     Fachbereich Bauen – Bauverwaltung, Stadt- u. Dorfentwicklung

                                        Az.: 621.41:2

 

Die Entscheidung trifft:      X  Gemeindevertretung                                                  Planungs- u. Umweltausschuss

Anlagen: (-)

Die Unterlagen wurden zur Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 20.11.07 versandt.

gez.
Peter Bimberg
Bürgermeister

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