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Gemeinde Süsel
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Süsel
Wahl der Dorfvorstände in der Gemeinde Süsel

In Abstimmung mit den Dorfvorsteherinnen und Dorfvorstehern lade ich alle Einwohnerinnen und Einwohner der nachstehend aufgeführten Dorfschaften zur jeweiligen öffentlichen

Dorfschaftsversammlung

ein.

Diese Versammlung stellt gleichzeitig eine

Einwohnerversammlung

im Sinne des § 11 der Hauptsatzung dar.

Wahlberechtigt für die Wahl des Dorfvorstandes sind alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahre, die zur Kommunalwahl 2008 wahlberechtigt waren. Abstimmungsberechtigt für Angelegenheiten der Einwohnerversammlung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner.

Für alle Versammlungen gilt folgende Tagesordnung:
1. Eröffnung und Bericht des Bürgermeisters
2. Bericht des Dorfvorstandes
3. Dorfangelegenheiten
4. Neuwahl des Dorfvorstandes
5. Verschiedenes / Dorfangelegenheiten

Im Anschluss an die Dorfschaftsversammlung findet für die jeweilige Dorfschaft eine öffentliche

Dorfvorstandssitzung

statt mit folgender Tagesordnung:
1. Eröffnung durch den Bürgermeister
2. Wahlen
3. Ernennung und Vereidigung durch den Bürgermeister
4. Anfragen an den neuen Dorfvorstand, Mitteilungen des neuen Dorfvorstandes
5. Verschiedenes

- Die Dorfvorsteherin / der Dorfvorsteher -

Sitzungstag

Uhrzeit

Dorfschaft

Tagungsort

Do     28.08.2008

19.00 Uhr

Middelburg

Cafeteria DRK Krankenhaus

Di      02.09.2008

19.00 Uhr

Kesdorf

Feuerwehrhaus

Fr      05.09.2008

19.30 Uhr

Ottendorf

Dörfergemeinschaftshaus

Di     16.09.2008

19.00 Uhr

Süsel

Vereinsheim des TSV Süsel

Do    18.09.2008

19.30 Uhr

Bujendorf

Schützenhalle

Die Dorfvorstände werden auf 5 Jahre gewählt. Sie können Anträge an die Gemeinde richten und stellen ein wichtiges Bindeglied zur Selbstverwaltung und zur Verwaltung dar. Deshalb sollten die Einwohnerinnen und Einwohner der Dorfschaften die Bedeutung dieser Wahlen und Veranstaltungen erkennen und sich rege beteiligen.

Süsel, den 19. August 2008

Gemeinde Süsel
Der Bürgermeister
 gez. Dirk Maas

 

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