Nachbeurkundung von Geburten im Ausland  
     
 

Ist ein Deutscher im Ausland geboren, so kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister beurkundet werden.

Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.

Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes sowie das Kind, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Personenstandsfall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Personenstandsfall.

Vorzulegende Unterlagen erfragen Sie bitte persönlich bei uns.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin : Tel.: 0 45 21 / 79 32 10

Kosten für die Nachbeurkundung : 60,00 Euro

Kosten für eine eventuell zeitgleich abgegebene Namenserklärung : 30,00 Euro

Kosten für eine Geburtsurkunde : 10,00 Euro

 
     
01.08.2011