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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                                          Süsel, 14. Dezember 2006 - Der  Bürgermeister -

VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG

zu Punkt   9   der Tagesordnung der Sitzung am 21.Dezember 2006

 

Wahl des neugebildeten Finanzausschusses                                                                                                              a) Mitglieder                                                                                                                                                                 b) stellvertretende Mitglieder                                                                                                                                         c) Ausschussvorsitzende bzw. Ausschussvorsitzender und stellvertretende Ausschussvorsitzende bzw.  stellvertretender Ausschussvorsitzender

Wahlvorgang:

a) Mitglieder

 

Als Mitglieder des Finanzausschusses wurden

Herr Peter Bimberg(CDU), Herr Gerhard Mews (CDU),

Herr Christian Rumpel (CDU), Herr Claus Ehlers (CDU),

Herr Dirk Maas(SPD), Frau Martina Kloth-Korten (SPD) und

Herr Albrecht Dudy (SPD) gewählt.

b) stellvertretende Mitglieder

Als stellvertretende Mitglieder des Finanzausschusses wurden

Herr Werner Draheim (CDU),  Frau Heike Schwarck(CDU),

Frau Heidemarie Kirscht (SPD) Herr Andreas Lunau (SPD)

gewählt.

c) Ausschussvorsitzende bzw. Ausschussvorsitzender und stellvertretende Ausschussvorsitzende bzw. stellvertretender Ausschussvorsitzender

Als Ausschussvorsitzender wurde Herr Peter Bimberg und als stellvertretener Ausschussvorsitzender wurde  Herr Dirk Maas gewählt.

Wahlverfahren:

Die Wahl eines Hauptausschusses ist für hauptamtlich verwaltete Gemeinden in § 45 a der Gemeindeordnung vorgeschrieben. Durch die Umwandlung in eine ehrenamtlich verwaltete Gemeinde entfällt der Hauptausschuss. Dementsprechend sieht die Neufassung der Hauptsatzung (wieder) einen Finanzausschuss vor. Dementsprechend sind auch die Mitglieder genauso wie die stellvertretenden Mitglieder und der Ausschussvorsitz neu zu wählen.

Grundsätzlich erfolgt die Wahl der Ausschussmitglieder im Meiststimmenverfahren nach § 40 Absatz 3 GO. Nach § 46 Absatz 1 GO kann jedoch jede Fraktion verlangen, dass die Mitglieder eines Ausschusses durch Verhältniswahl gewählt werden. Bei diesem Wahlverfahren würden der CDU-Fraktion vier Sitze und der SPD-Fraktion 3 Sitze zustehen.

Nach § 4 Absatz 4 der Neufassung der Hauptsatzung kann jede Fraktion für den Finanzausschuss zwei stellvertretende Aus-schussmitglieder vorschlagen. 

Nach § 46 Absatz 5 wählt die Gemeindevertretung die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse. Das Vorschlagsrecht steht danach den Fraktionen zu. Nach diesem sogenannten Zugriffsverfahren lag bisher das Vorschlagsrecht für den Hauptaus-schuss bei der CDU. Dies gilt dann ebenso für den nun geregelten Finanzausschuss.

Das Vorschlagsrecht für die Stellvertretung hatte bei der SPD gelegen und verbleibt von daher auch dort.

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Zuständiges Amt: Haupt- und Kämmereiamt                                                                                      Az.: 000-02.5-Vo/Jü

Beraten im: -

Anlagen: -

 

gez. Martin Voigt                                                                                                                                                             Bürgermeister

     

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