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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                                               Süsel, 14. Dezember 2006

- Der  Bürgermeister -

VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG

 

zu Punkt     5   der Tagesordnung der Sitzung am 21. Dezember 2006

 

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Eutin über die Bildung einer Verwaltungs-gemeinschaft und der Übertragung von Aufgaben zum 01. Januar 2007

 

Mit der Stadt Eutin wird die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung einer Verwaltungs-gemeinschaft und die Übertragung von Aufgaben zum 01. Januar 2007 abgeschlossen.

 

Begründung:

In einem Auswahlverfahren, in das zunächst alle Nachbarkommunen einbezogen wurden, hat der Hauptausschuss unter Be-rücksichtigung aller für die Gemeinde relevanten Aspekte einstimmig empfohlen, der Stadt Eutin die Führung der Verwaltungsgeschäfte ab dem 1. Januar 2007 zu übertragen. Ein entsprechender Vertrag ist im Zuge der Beratungen ausgehandelt worden. Eine Beteiligung der Bevölkerung erfolgte auf der Einwohnerversammlung am 14. Dezember 2006.

Zwischenzeitlich wurde der Vertragentwurf auch abschließend mit der Kommunalaufsichtsbehörde und dem Innenministerium abgestimmt. Gegenüber der vom Hauptausschuss beschlossenen Fassung wurden folgende Veränderungen vorgenommen:

In § 1 Ziffer 1 wurden die Worte und § 263 LVwG gestrichen, weil diese Rechtsgrundlage hier nicht anzuführen war.

Auf Anregung der Kommunalaufsichtsbehörde wurde in § 2 Ziffer 4 die Übertragung der Verordnungsbefugnis zusätzlich aufgenommen.

In § 5 Ziffer 2 wurde der zweite Absatz modifiziert, inhaltlich aber unverändert belassen.

Die Ziffern 2.2 und 2.3 wurden von der Reihenfolge ausgetauscht.

Ebenfalls auf Anregung der KAB wurden die Kündigungsgründe erweitert und vervollständigt.

In § 12 wurde die entbehrliche Zustimmung des Innenministeriums herausgenommen.

Wie sie dieser Aufzählung entnehmen können, hat es keine inhaltlichen Veränderungen gegeben, sodass die Beschluss-fassung über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung weiterhin uneingeschränkt empfohlen wird.

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Zuständiges Amt: Haupt- und Kämmereiamt                                                                                             Az.: 005-Vo/Jü.

Beraten im: in verschiedenen Sitzungen des Hauptausschusses

Anlagen: 1 Vertragsentwurf

 

gez. Martin Voigt                                                                                                                                                             Bürgermeister

 

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