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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                           Süsel, 27. Februar 2007

- Der  Bürgermeister -

 

VORLAGE FÜR DEN FINANZAUSSCHUSS

zu Punkt  13    der Tagesordnung der Sitzung am 08.März 2007

Wahl einer Schiedsfrau / eines Schiedsmannes für den Schiedsbezirk der Gemeinde Süsel sowie einer Vertreterin / eines Vertreters

Beschlussempfehlung:

1. Frau / Herr                              wird gemäß § 3 der Schiedsordnung Schleswig-Holstein für

   die Dauer von fünf Jahren zur Schiedsfrau / zum Schiedsmann der Gemeinde Süsel

   gewählt.

 

2. Frau / Herr                              wird gemäß § 3 der Schiedsordnung Schleswig-Holstein für

   die Dauer von fünf Jahren zur stellvertretenden Schiedsfrau / zum stellvertretenden

   Schiedsmann der Gemeinde Süsel gewählt.

 

Erläuterung:

Die Amtszeit des Schiedsmannes der Gemeinde Süsel endet mit Ablauf des Monats November 2007. Gemäß § 3 der Schiedsordnung wird der / die Schiedsmann/-frau für die Dauer von 5 Jahren durch die Gemeindevertretung gewählt. Bei der Wahl der Schiedspersonen ist darauf zu achten, dass gemäß § 2 der Schiedsordnung Schleswig-Holstein folgende Personen das Amt der Schiedsfrau / des Schiedsmannes nicht ausüben können bzw. sollen:

1.      Wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,

2.      wer unter Betreuung steht,

3.      wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat,

4.      wer nicht in dem Schiedsbezirk wohnt,

5.      wer durch sonstige nicht unter Pkt. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Die Verwaltung hat durch Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass das Schiedsamt neu zu besetzen ist. Die Fraktionen selber wurden angeschrieben und um Vorschläge gebeten. Die eingegangenen Bewerbungen wurden den Fraktionen mit Schreiben vom 9.02.2007 gemeldet.

Die eingegangenen Bewerbungen der Bürgerinnen und  Bürger für das Amt des Schiedsmannes / der Schiedsfrau wurden seitens der Verwaltung geprüft. Die Personen sind berechtigt, das Schiedsamt auszuüben.

Der derzeitige Schiedsmann der Gemeinde Süsel sowie sein Stellvertreter stehen für eine weitere Wahlzeit nicht zur Verfügung.

Der Ausschuss wird daher um Beschlussempfehlung für die Besetzung des Amtes der Schiedsfrau / des Schiedsmannes sowie ihrer Stellvertreterin / seines Stellvertreters gebeten.

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Zuständiges Amt: Haupt- und Kämmereiamt                                             Az.: 081.3 Lü/lue

Die Entscheidung trifft: X Gemeindevertretung                                        Finanzausschuss

Anlage/n:

 

Dirk Maas

1. stellv. Bürgermeister

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