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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                                          Süsel, 4. September 2007
- Der Bürgermeister -

 

VORLAGE FÜR DEN FINANZAUSSCHUSS

zu Punkt     3  der Tagesordnung der Sitzung am 13.09.2007

 

Gebührenkalkulation für die Abwasseranlage Groß Meinsdorf

Beschlussvorschlag:

Erläuterung:

Der Zweckverband Ostholstein, der die Betriebsführung der gemeindlichen Abwasseranlagen inne hat, hat die Haushalts-planentwürfe 2008 für die Abwasseranlagen in Röbel und Groß Meinsdorf vorgelegt.

In Röbel kann eine volle Kostendeckung ohne Anpassung der Gebührensätze erreicht werden.

Bei der Abwasseranlage Groß Meinsdorf sind auf der Grundlage der aktuellen Gebührensätze Gesamteinnahmen in Höhe von 52.000 € kalkuliert worden, denen Aufwendungen in Höhe von 60.200 € gegenüberstehen, woraus sich somit eine Unterdeckung von 8.200 € ergibt. Auf der Kostenseite sind hierbei 3.000 € für Unterhaltungsmaßnahmen nach den Handlungsempfehlungen des Zweckverbandes eingeplant worden.

Eine Gebührenanpassung ist demnach zum Jahr 2008 unumgänglich. Der Zweckverband hat eine entsprechende Neukalkulation der Gebühren vorgenommen.

Diese  sieht wie folgt aus:

Ortslage                                                      akt. Gebührensatz       neu kalk. Gebührens.   einheitl. Gebührens.

Schmutzwasserbeseitigung                           2,73 €                                    3,39 €                    3,47 €   
im Trennsystem Grotwisch und
Selmsdörp

Schmutzwasserbeseitigung                           3,92 €                                    4,11 €
im Trennsystem Schülpweg,
Gartenweg Nr. 1, Eutiner Land-
straße 25, 25a, 30, 32 u.                                                                                                                                               2,79 €
Am Kamp  12                                                                                                                                                   

Schmutzwasserbeseitigung im                      1,41 €                                    1,83 €                    2,18 €
Mischsystem für die Straßen Kornhof
und Schusterweg 4

Schmutzwasserbeseitigung im                      1,99 €                                    2,22 €
Mischsystem für  die Straßen
Am Kamp, außer Nr. 12, Bähnkenberg,
Bockholter Straße, außer Nr. 4, Eutiner
Landstraße, außer  Nrn. 1, 2, 3, 25, 25 a,
30, 32, Gartenweg Nr. 2, Karl-Hammann-
Straße, Schmiedeweg, Schusterweg, außer
Nr. 4
Niederschlagswasserbeseitigung                                39,89 €                                                                 50,62 €
im Mischsystem

Mit dem Zweckverband ist darüber hinaus die Prüfung der Möglichkeit der Einführung eines einheitlichen Gebührensatzes für die Schmutzwasserbeseitigung in Groß Meinsdorf besprochen worden. Dies ist ebenfalls der vorstehenden Aufstellung zu entnehmen. Bei Einführung einheitlicher Gebührensätze jeweils für das Mischsystem und für das Trennsystem würden sich diese auf 2,18 € bzw. 3,47 € beziffern. Kalkuliert wurde auch ein einheitlicher Satz über die gesamte Anlage mit 2,79 €. Dieser würde aber deutlich von den Höchst- bzw. Niedrigstgebührensätzen abweichen.

Bei der Einführung einheitlicher Gebührensätze würde es zu Mehrbelastungen einzelner, aber auch zu Entlastungen anderer Gebührenpflichtiger kommen.

Die Umstellung wäre daher entsprechend zu begründen und in jedem Fall in einer Dorfschaftsversammlung zu diskutieren.

Der Zweckverband wird bis zum Sitzungstermin zunächst noch die rechtliche Prüfung vornehmen, ob ein einheitlicher Ge-bührensatz nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes überhaupt rechtlich zulässig ist. Dies ist zwingende Voraussetzung für die weitere Beratung.

Ein Satzungsbeschluss ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu treffen.Wohl aber sollten die erforderlich werdenden Gebührenanpassungen schon beraten und frühzeitig im Rahmen einer Dorfschaftsversammlung in Groß Meinsdorf vorgestellt und entsprechend begründet werden.

Zuständiges Amt:                                                                                      Az.: Br/lue

Die Entscheidung trifft:  Gemeindevertretung                                                Finanzausschuss

Anlage/n: 1

gez.
Peter Bimberg
Bürgermeister


 

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