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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                                        Süsel, 5. September 2007
- Der  Bürgermeister -

 

VORLAGE FÜR DEN FINANZAUSSCHUSS

 

zu Punkt  11   der Tagesordnung der Sitzung am 13.09.2007

 

Möglichkeiten zur Einrichtung eines Markttreffs in Süsel

Beschlussvorschlag:

Erläuterung:

Im Vorwege zur Dorfschaftsversammlung in Süsel ist der Hinweis ergangen, dass sich nach Schließung des Dorfladens ei-nige Interessierte gefunden haben, die ein Einzelhandelsangebot in Süsel wieder etablieren möchten. Dieses ist auch bereits gemeindlich diskutiert worden und in jedem Fall erstrebenswert. Gedacht wurde an einen Markttreff. Diesbezüglich sind diverse Fragen an die Verwaltung zur grundsätzlichen Klärung gerichtet worden, bevor eine Weiterverfolgung der Thematik erfolgt.

Nachstehend finden sich erste Informationen über ein mögliches Verfahren zur Einrichtung eines Markttreffs.

Zunächst ist eine grundsätzliche Abstimmung mit dem Amt für ländliche Räume durchzuführen. Dieses informiert die interessierte Gemeinde mit dem Markttreffprojekt Management umfassend vor Ort über das Projekt. Daraufhin gilt es, ein Grobkonzept zu entwickeln. Als nächstes würde dann ein Standortcheck auf der Grundlage des geplanten Grobkonzeptes erfolgen, durch den festgestellt werden soll, ob ein Markttreff in der Gemeinde wirtschaftlich und wettbewerbsverträglich realisiert werden kann. Nach einem positiven Ergebnis kann die Gemeinde dann in die Planungsphase einsteigen und ein detailliertes inhaltliches und gegebenenfalls bauliches Konzept entwickeln. Mit der Markttreffprojektleitung ist ein erfahrenes Büro zu beauftragen, das den Planungsprozess moderiert und Bürgerinnen und Bürger, Vereine und andere Interessensgruppen einbindet. Nach positiver Entscheidung bezüglich der Förderung des Markttreffprojektes kann die Gemeinde in die Realisierungsphase einsteigen.

Ein Markttreff fußt grundsätzlich auf 3 Säulen, nämlich dem Kerngeschäft, durch das eine Grundversorgung an Lebensmitteln u.ä. im ländlichen Raum gewährleistet wird. Die zweite Säule stellt das Dienstleistungsangebot dar, das in sehr unterschiedlicher Weise vorgehalten werden kann. Denkbar sind hier Lottoannahmestellen, Kosmetikangebote, Versicherungsagenturen, Post- und Paketdienste etc. Die dritte Säule bildet der Treffpunkt. Räume und Möglichkeiten zum Klönen, für Kursangebote oder für Veranstaltungen sollen vorhanden sein und der Förderung der dörflichen Gemeinschaft dienen.

Neben dem Einzelhandel kommen als Kerngeschäft auch Direktvermarkter oder gastronomische Angebote in Frage. Welches Kerngeschäft zum Standort passt, hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Nach Schließung des Einzelhandelsgeschäftes in Süsel liegt der Bedarf hier sicher hierin. Das Kerngeschäft bildet die wirtschaftliche Grundlage.

Die Säulen Kerngeschäft und Dienstleistungen werden in verschiedene Modelle eingeteilt. Für Süsel käme sicher das Modell S (Small)  in Betracht. Bei diesem Modell wird ein geringes Umsatzpotenzial (bis zu 300.000 €) angestrebt. Dieses stellt für die Betreiber nur einen Zusatzverdienst dar. Der Betrieb kann durch ehrenamtliche oder geringfügig beschäftigte Kräfte aufrechterhalten werden. In einem solchen Modell ist die Säule Treffpunkt häufig stark ausgeprägt.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein stellt aus unterschiedlichen Töpfen eine Anschubfinanzierung für Markttreffs bereit. Grundlage sind die Richtlinien für die Förderung der Dorf- und ländlichen Regionalentwicklung. Die Förderquote beträgt bis zu 50 %. Zuwendungsempfängerin wäre die Gemeinde. Gefördert werden können Planungs- und Beratungskosten, bauliche Investitionen, Ladeninfrastruktur, begleitendes Coaching für Betreiber für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren. Grundsätzlich sind nur die Kosten für Einrichtungen der Grundversorgung förderfähig. Der Zuwendungszweck der eingesetzten Fördermittel muss für die Dauer der Zweckbindungsfrist von 12 Jahren als „Dienstleistungseinrichtung zur Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung“ sichergestellt werden.

Die Gemeinde hat aus ihrem Haushalt die Eigenleistung, also den Anteil etwaiger Investitionskosten, der nicht durch die Fördergelder abgedeckt wird, zu tragen.

Für die Organisation eines Markttreffs gibt es verschiedene Varianten, wobei grundsätzlich gilt, dass es besser ist, wenn sich möglichst viele Menschen engagieren. Die Beteiligung privater an Finanzierung und Organisation ist hierbei möglich. Für alle Varianten gilt aber, dass die Gemeinde Zuwendungsempfängerin und Projektträgerin des Markttreffs ist. Für den Markttreff sind 4 Betriebsmodelle möglich:

Ø      Zum einen besteht die Variante, dass die Kommune Eigentümerin oder Mieterin der Immobilie inkl. Ladeninfrastruktur ist und das Kerngeschäft an einen privaten Betreiber verpachtet.

Ø      Die zweite Möglichkeit ist die der öffentlich-privaten Zusammenarbeit. Die Gemeinde ist Eigentümerin der Immobilie und gründet mit Privaten eine Betreibergesellschaft für den Markttreff, z.B. eine GmbH. Diese Gesellschaft betreibt den Markttreff und bindet private Investoren auch finanziell mit ein.

Ø      Weiter ist es möglich, den Betrieb in privatem Eigentum zu führen. Die Gemeinde wäre in diesem Fall Bauträgerin, Eigentum und Betrieb des Markttreffs liegen allerdings in privater Hand. Über einen Kooperationsvertrag muss die Gemeinde sicherstellen, dass der Zuwendungszweck während der Zweckbindungsfrist erfüllt wird.

Ø      Die vierte Möglichkeit stellt die der Gründung einer bürgerlichen Organisation (Verein, GbR, oder Genossenschaft) dar. Dies bietet sich an, wenn Betrieb oder Finanzierung auf möglichst viele Schultern verteilt werden soll. Üblich ist der Verein, möglich aber auch die Genossenschaft oder GbR.

Bei allen Betriebsmodellen empfiehlt es sich, die Aktivitäten für die Säule Treffbereich verbindlich zu organisieren. Hierfür eignet sich ein eingetragener Verein, der das Engagement dauerhaft bündelt.

Zunächst sollte eine Erstinformation der interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie der Vertreter der Gemeinde durch das Amt für ländliche Räume erfolgen. Die entsprechenden Ansprechpartner besuchen gemeinsam mit dem Markttreff-Projektmanagement die Gemeinde vor Ort und informieren über Markttreff und über die individuellen Möglichkeiten. Durch die Erstinformation soll in der Gemeinde ein Diskussionsprozess gestartet werden, in dem die Problemlage vor Ort definiert und ein Grobkonzept für den Markttreff entwickelt wird. Dabei soll eine erste Vorstellung entstehen, wie ein Markttreff später aussehen könnte.

Zunächst einmal wäre somit Kontakt zum Amt für ländliche Räume diesbezüglich aufzunehmen.

Der Vorlage ist ein Ablaufmodell, aus dem die entsprechend erforderlichen Zeiträume für die Realisierung ersichtlich sind, beigefügt.

Um entsprechende Kenntnisnahme wird gebeten.

Zuständiges Amt:                                                                                      Az.: Br/lue

Die Entscheidung trifft:  Gemeindevertretung                                                Finanzausschuss

Anlage/n: 1

 

gez.
Peter Bimberg
Bürgermeister

 

 

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