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Gemeinde Süsel
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Gemeinde S Ü S E L
- Der Bürgermeister -                                                                                                             Süsel, den 29. Oktober 2007

 

Vorlage für den Finanzausschuss

zu Punkt 5 der Tagesordnung der Sitzung am 08.11.2007

Energetische Sanierung des Sprüttenhus Röbel

Beschlussempfehlung:

Begründung:

Im Frühjahr 2007 hat sich verstärkt gezeigt, dass das Flachdach des Feuerwehrabschnitts am Sprüttenhus Röbel stark beschädigt ist. Hier ist es wiederholt zu verstärkten Durchfeuchtungen gekommen, die sich negativ auf die gesamte Substanz des Gebäudes auswirken. Sofortige Unterhaltungsmaßnahmen haben nur zu kurzzeitigen Abdichtungen geführt. Die Hinzuziehung einer Fachfirma hat belegt, dass eine umfassende Sanierung des Flachdaches diskutiert werden muss, da die Flickarbeiten die Ursache nicht beheben können. Ein dazu eingeholtes unverbindliches Angebot wies Kosten von rund 6.200,00 € aus. Durch die Dachdeckerfirma ist ebenfalls vorgeschlagen worden, eine Dämmung einzuziehen, was ein Kostenvolumen von rund 16.500,00 € ausmachen würden. Hierdurch wäre dann eine Energieeinsparung erreichbar. Kurzfristig erforderliche Arbeiten zur erforderlichen Abdichtung sind in Höhe von 795,02 € entstanden.

Aufgrund der Empfehlungen der Firma ist mit dem Ingenieurbüro technotherm Kontakt aufgenommen worden. Mit einem Mitarbeiter des Büros ist eine Begehung des Gebäudes erfolgt. Es wurde auf das undichte Flachdach im Teil des Versammlungsraumes und der Gebäuderückseite der Fahrzeughalle sowie auf die alte Heizungsanlage aus dem Jahr 1980, (Erneuerung des Brenners 1987) hingewiesen.

Durch das Ingenieurbüro ist die Aussage getroffen worden, dass nicht nur die Sanierung des Flachdaches und der Heizungsanlage, sondern das gesamte Gebäude energetisch betrachtet werden sollte, da u.a. zu berücksichtigen ist, dass in dem Gebäude eine Mietwohnung vorhanden ist. Seitens des Ingenieurs ist darauf hingewiesen worden, dass eine reine Sanierung des undichten Flachdachbereiches mit Aufbringung einer Dämmschicht nicht den energetischen Nutzen zur Reduzierung des Energieverbrauches des Gebäudes erbringt. Die Nutzung des Raumes ist zu gering, um die Dachsanierung wirtschaftlich damit zu rechtfertigen. Es wird vorgeschlagen, sowohl das Flach- als auch das Satteldach, welches sichtbar sehr schlecht oder gar ungedämmt ist, zu sanieren bzw. zu dämmen. Weiterhin sollte die Decke des Gerätehauses von unten gedämmt werden, um so einen Kälteeintrag in die darüber liegende Wohnung zu minimieren. Zur Erhaltung der derzeitigen Fassade sollte aus ortsgestalterischen Gesichtspunkten eine äußere Wärmedämmung nicht überlegt werden. Zusätzlich wäre eine Sanierung der Fenster zu überlegen, um eine weitere Reduzierung des Energieverlustes zu erzielen. Durch diese Maßnahmen kann sich die erforderliche Leistung des Heizkessels reduzieren. Gemäß EnEV sind Heizkessel, die vor dem 01.10.1978 eingebaut wurden, aber deren Abgasverlustwerte noch eingehalten werden, bis zum 31.12.2008 zu erneuern. Die Kesselleistung richtet sich dann nach dem Bedarf der sanierten Wohnung. Vor der energetischen Sanierung des Gebäudes sollte jedoch nach den ergangenen Empfehlungen die Heizungsanlage dahingehend überarbeitet werden, dass die Anlage hydraulisch abgeglichen wird, d.h., die Heizkörper nur soviel Wärme abgeben, wie es für den jeweiligen Raum erforderlich wird. Im gleichen Zuge sollte die Heizungspumpe gegen eine drehzahlgeregelte ausgetauscht werden. Hierdurch können Einsparungen von bis zu 20 % erreicht werden. Im Zuge einer Modernisierung der Heizungsanlage sollte ein Gasbrennwertkessel zum Einsatz kommen. Im Vergleich zum Ölbrennwertkessel ist dieser preisgünstiger und wirtschaftlicher, da die Brennwerttechnik besser ausgenutzt werden kann.

Die nachstehend durch das Ingenieurbüro vorgelegte Aufstellung gibt einen Kostenüberblick der möglichen Sanierungsmaßnahmen. Diese wurden nach der Begehung und auf der Grundlage der bereitgestellten Unterlagen kalkuliert.

Flachdachsanierung Schulungsraum

Wärmedämmung 160 mm, Voranstrich, Dichtungsbahn, Dachrandabdeckung auf der Attika, Absturzscherungen, Blitzschutzanlage

 

 

14.500,00 €

Dämmung der Garagendecke

Wärmedämmung 100 mm, Anstrich

 

4.500,00 €

Fenstererneuerung

Schulungsraum und DG-Wohnung, ca. 12 Stück

 

7.000,00 €

Dachsanierung

Einrüstung, Entsorgung der alten Pfannen, Dachlattung, Dämmung, Dachausstieg, 1 Gaube, 1 Veluxfenster, Schornsteinkopf

 

 

25.000,00 €

Hydraulischer Abgleich

Voreinstellbare Heizungsthermostate, drehzahlgeregelte Pumpe, Anlagenabgleich

 

1.000,00 €

Erneuerung der Heizungsanlage

Brennwertkessel incl. Warmwasserspeicher und Erneuerung der Abgasanlage

 

 

5.500,00 €

Ingenieurleistungen ca.

5.000,00 €

Summe

62.500,00 € incl. MWSt.

 

Diese Maßnahmen können auf zwei Haushaltsjahre aufgeteilt werden. So wird vorgeschlagen, in 2008 neben der Architektenleistung den Hydraulischen Abgleich, die Erneuerung der Heizungsanlage, die Flachdachsanierung über den Schulungsraum und die Dämmung der Garagendecke mit einem Gesamtkostenvolumen von 30.500,00 € vorzusehen. Für 2009 sollte für die Fenstererneuerung und die Dachsanierung im Wohnungsbereich ein Betrag von 32.000,00 € eingestellt werden.

Der größte Nutzen wird durch die Flachdach- und Deckendämmung sowie dem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage erreicht. Die Empfehlung ist dahingehend, dass der Heizkessel zeitnah gegen einen kleineren, der erforderlichen Leistung angepassten, ausgetauscht werden sollte.

Der Vorlage beigefügt ist eine Mitteilung der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Angefragt wurde nach Möglichkeiten der Bezuschussung und Förderung von energetischen Maßnahmen. Neben der Gewährung zinsgünstiger Darlehen ist insbesondere Ziffer 5 der Ausführungen interessant. Hierzu bedarf es weiterer Abstimmungen mit der Investitionsbank. Weitere Ausführungen können in der Sitzung gemacht werden.

Zuständiges Amt: Fachbereich Kommunale Immobilienwirtschaft Az.: 131.3-Lü

Die Entscheidung trifft: Gemeindevertretung

Anlagen: 1

gez.
Peter Bimberg
Bürgermeister

 

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