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Gemeinde Süsel
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Datum: 29.06.2007

Auslegung Entwurf 2. Teilaufhebung B-Plan Nr. 12

B e k a n n t m a c h u n g

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Eutin nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in der Sitzung am 07.06.2007 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Eutin für das Gebiet der Kleingartenanlage "Blaue Lehmkuhle Berg" zwischen der Straße Blaue Lehmkuhle, der Freienwalder Straße und der Saatziger Straße sowie einer Verbindungslinie zwischen der Saatziger Straße und der Straße Blaue Lehmkuhle und die Begründung liegen vom 11.07. bis 13.08.2007 in der Stadtverwaltung Eutin, Fachbereich Bauen, im Flur vor dem  Zimmer 7, Lübecker Straße 17, 23701 Eutin,

während der Sprechzeiten (montags - donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.

An umweltbezogenen Informationen ist der in der Begründung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes enthaltene Umweltbericht verfügbar.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und den Umweltbericht einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. 

Die öffentliche Auslegung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Der Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes ist in dem nachstehenden Übersichtsplan umrandet dargestellt.

                                                       - Übersichtsplan –

Eutin, 26. Juni 2007                          S t a d t   E u t i n

- Der Bürgermeister –
gez. Schulz
Bürgermeister

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