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Gemeinde Süsel
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Datum: 22.03.2007

Bebauungsplan Nr. 15

B e k a n n t m a c h u n g

Aufstellung der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Eutin

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 08.03.2007 die Aufstellung der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Eutin für ein Gebiet südlich der Seestraße im Bereich der Straße Dubenbrok im Ortsteil Neudorf beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Planungsziel ist die Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung von Nebenanlagen auf Mietwohngrundstücken.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird in der Zeit vom 10. bis 17.04.2007 in der Stadtverwaltung Eutin, Fachbereich Bauen, Zimmer 7, Lübecker Straße 17, 23701 Eutin, durchgeführt. In dieser Zeit ist während der Sprechzeiten (montags - donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) allen  an der Planung Interessierten Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung nach § 47f Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat gleichzeitig den Beschluss der Stadtvertretung vom 03.07.1990 über die Aufstellung der Änderung Nr. 1/90 des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Eutin mit der Gebietsbezeichnung – Dubenbrok – in Eutin aufgehoben.

Der Geltungsbereich der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Eutin ist in dem nachstehenden Übersichtsplan umrandet dargestellt.

- Übersichtsplan –

Eutin, 14. März 2007
S t a d t   E u t i n
-Der Bürgermeister-

gez. Schulz
Bürgermeister

 

 

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