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Gemeinde Süsel
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Datum: 12.05.2021

Bekanntmachung: Feststellung Leerbleiben eines Sitzes

Der bei der Gemeindewahl am 06.05.2018 als Bewerber der BÜNDNIS 90/ Die Grünen gewählte Jürgen Jürs, Plöner Straße 121 a, 23701 Eutin hat sein Mandat niedergelegt.

Gemäß § 44 (1) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der z.Zt. geltenden Fassung rückt der nächste Bewerber oder die nächste Bewerberin auf der Liste derjenigen politischen Partei oder Wählergruppe nach, für die der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist.

Die Liste der Partei BÜNDNIS 90/Die Grünen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 ist erschöpft. Daher kann keine Bewerberin/kein Bewerber in die Stadtvertretung nachrücken. Aus diesem Grund wird das Leerbleiben des Sitzes festgestellt.

Bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit der Stadtvertretung vermindert sich die gesetzliche Zahl der Vertreter um die Anzahl der leer bleibenden Sitze. Es handelt sich hierbei um einen Sitz.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes Einspruch gemäß § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einzureichen.

Eutin, 03.05.2021

                                Stadt Eutin
                          Der Bürgermeister
                    als Gemeindewahlleiter

                      gez. Carsten Behnk

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