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Gemeinde Süsel
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Datum: 19.02.2019

Feststellung neuer Stadtvertreter

Der bei der Gemeindewahl am 06.05.2018 als Bewerber der SPD gewählte Karlheinz Jepp, Freischützstraße 11, 23701 Eutin hat sein Mandat zum 19.02.2019 niedergelegt.

Gemäß § 44 (3) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der z.Zt. geltenden Fassung stelle ich Herrn Detlef Kloth, Dorfstraße 52, 23701 Eutin, zum 20.02.2019 als nachrückender Listenbewerber der SPD und Nachfolger für den ausscheidenden Stadtvertreter fest und gebe den Namen hiermit bekannt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes Einspruch gemäß

§ 38 Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einzureichen.

Eutin, den 11.02.2019

Stadt Eutin

 

-Der Bürgermeister-

 

Fachdienst Öffentliche Sicherheit

 

 

 

 

 

Carsten Behnk

Der bei der Gemeindewahl am 06.05.2018 als Bewerber der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gewählte Dirk Schmidt, Vahldiekstraße 19, 23701 Eutin hat sein Mandat niedergelegt.

Gemäß § 44 (3) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der z.Zt. geltenden Fassung stelle ich Herrn Jürgen Jürs, Plöner Straße 121 a, 23701 Eutin, als nachrückender Listenbewerber der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Nachfolger für den ausscheidenden Stadtvertreter fest und gebe den Namen hiermit bekannt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes Einspruch gemäß § 38 Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einzureichen.

 

Eutin, den 28.01.2019

Stadt Eutin

 

-Der Bürgermeister-

 

Fachdienst Öffentliche Sicherheit

 

 

 

 

 

Carsten Behnk

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