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Gemeinde Süsel
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Datum: 07.07.2006

Teilgenehmigung F-Plan

B e k a n n t m a c h u n g

Teilgenehmigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eutin

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Bescheiden vom 02.03.2006 und 26.06.2006 – Az.: IV 644-512-111-55.12 (Fneu) – den von der Stadtvertretung in den Sitzungen am 23.11.2005 und 14.06.2006 beschlossenen Flächennutzungsplan der Stadt Eutin für das gesamte Stadtgebiet nach § 6 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) teilweise genehmigt. Die Erteilung der Teilgenehmigungen wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können den Flächennutzungsplan und den Erläuterungsbericht in der Stadtverwaltung Eutin, Bauamt, Zimmer 7, Lübecker Straße 17, 23701 Eutin, während der Sprechzeiten (montags - donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Eutin geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Eutin, den 29.06.2006                                S t a d t   E u t i n

                                                             -Der Bürgermeister-

gez. Schulz

                                                                Bürgermeister

 

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