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Gemeinde Süsel
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Datum: 23.10.2015

Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger in der Stadt Eutin

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2016 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden schulpflichtig.

 

Die schulpflichtigen Kinder, die bis 17. August 2015 beim Einwohnermeldeamt der Stadt Eutin gemeldet waren, haben bereits eine persönliche Einladung zur Schulanmeldung erhalten.

Neu zugezogene Eltern schulpflichtiger Kinder und Eltern, die eine vorzeitige Einschulung ihres Kindes wünschen, sollten sich möglichst umgehend, spätestens aber bis 18. November 2015 in der Hauptstelle der Gustav-Peters-Schule, Blaue Lehmkuhle 12, 23701 Eutin, Tel.: 04521-1644 bzw. in der Außenstelle am See, Lübsche Koppel 7, 23701 Eutin, Tel: 04521-3331 melden.

Die Sekretariate sind in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.

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