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Gemeinde Süsel
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Datum: 13.12.2011

Anschreiben an falsche Adressaten

Durch eine fehlerhafte Datenübermittlung im Rahmen des §58 Wehrpflichtgesetz, die eigentlich nur Personen in Eutin und Süsel betrifft die im Jahr 2012 volljährig werden, sind auch Personen der Jahrgänge 1995 und jünger erfasst worden. Auch diese Jahrgänge haben ein Schreiben des Kreiswehrersatzamtes Kiel im Rahmen des „Freiwilligen Wehrdienstes“ und des „Soldaten auf Zeit“ erhalten.

Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.

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