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Datum: 19.04.2017

Broschüre für geringfügig Beschäftigte

Die vergriffene Broschüre für sogenannte Minijobberinnen ist ab sofort wieder im Rathaus der Stadt Eutin erhältlich.

 

„In bestimmten Lebensphasen kann ein zeitlich befristeter Minijob mit maximal 450,-€ monatlichem Einkommen eine praktische Einkommensalternative sein. Dauerhaft ist jedoch von dieser prekären Beschäftigungsform abzuraten, da die Nachteile für die Beschäftigten - meistens Frauen - deutlich überwiegen“, so Eutins Gleichstellungsbeauftragte Gudrun Dietrich.

„MinijobberInnen verzichten auf wichtige Sozialleistungen, auf eine geplante berufliche Entwicklung und auf die dauerhafte Bindung an ein Unternehmen.

Die Frauen werden meist nur als „Jobberinnen“ angesehen“, so Dietrich.

Bereits ab einem Einkommen in Höhe von 451,-€ sind die Bedingungen für die Beschäftigten besser als beim Minijob, beispielsweise beim Krankengeld, beim Anspruch auf Kuren oder bei der Erwerbsminderungsrente.

 

„Prekäre Beschäftigungssituationen sind bei uns ein Thema: Bundesweit ist Schleswig-Holstein „trauriger“ Spitzenreiter mit 12.600 Minijobs. Das sind fast ein Viertel aller Arbeitsverhältnisse, die keine Beiträge für das System der sozialen Sicherung leisten und für die Beschäftigten kaum mehr als den Verdienst bieten.

Im Kreis Ostholstein gibt es leider die meisten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse“.

 

Eine bundesweite Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung über Minijobs in 2015 hat gezeigt, dass die Arbeitnehmerrechte in Minijobs häufig nicht eingehalten werden. Fast 50% der befragten Minijobberinnen erhielten keine Lohnfortzahlung bei Krankheit und über 30% keinen bezahlten Urlaub. Zudem wurde deutlich, dass jeder dritte geringfügig Beschäftigter seine Rechte nicht kennt.

„Hier will die Broschüre aufklären und beinhaltet umfassende Informationen aus den Bereichen Sozialrecht, Auswirkung auf die Rente, Sozialversicherung, Ehrenamt und Mindestlohn. Darüber hinaus informiert sie über wichtige steuer- und arbeitsrechtliche Grundsätze“, so die Gleichstellungsbeauftragte. Es werden Tipps zur Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten gegeben, zum gesetzlichen Mindestlohn und zu verbindlichen Branchenmindestlöhnen.

Die Broschüre ist kostenlos bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Eutin, Gudrun Dietrich, g.dietrich@eutin.de, im Wartebereich des Bürgerbüros und in der Zentrale der Stadt Eutin, Markt 1, erhältlich.

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