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Gemeinde Süsel
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Datum: 28.04.2020

Landesverordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung startet

Masken
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Von Mittwoch, 29. April 2020, an gilt auch bei uns in Schleswig-Holstein eine Verordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit. Das bedeutet, dass die Menschen auch bei uns in der Stadt Eutin beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr (einschließlich Taxen oder ähnlichen Transportangeboten) einen Mund-Nase-Schutz tragen müssen. Damit schützt man andere vor möglichen Infektionen. Für Kinder gilt diese Verordnung ab sechs Jahren.

Alle Kundinnen und Kunden sind beim Eintritt in ein Geschäft, in ein Einkaufszentrum oder in einen geschlossenen Verkaufs- oder Dienstleistungsbetrieb verpflichtet, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Das gilt nicht für Verkäuferinnen und Verkäufer und es gilt auch nicht auf dem Wochenmarkt, der im Freien stattfindet oder in Banken und Sparkassen.

Es reicht ein einfacher Mund-Nase-Schutz, eine gekaufte oder selbst erstellte Maske oder auch ein Schal. Anleitungen zum Selbernähen von Masken gibt es im Internet. Außerdem kann man diese mittlerweile auch im örtlichen Handel in vielen Geschäften kaufen.

Es handelt sich bei dieser Verordnung um eine ergänzende Schutzmaßnahme, die zusätzlich zu den geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen angewandt wird.

Auch im Rathaus sind BesucherInnen von nun an gebeten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn Sie Termine vor Ort wahrnehmen. Das gilt auch für die kommenden Gremiensitzungen im Mai.

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