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Gemeinde Süsel
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Datum: 08.06.2021

Maskenpflicht gelockert

Aufgrund der geringen Corona-Inzidenzen hat der Kreis Ostholstein die Maskenpflicht auch in der Stadt Eutin gelockert. So gilt ab sofort keine Pflicht mehr zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Innenstadt und am ZOB.

Achtung: die Maskenpflicht gilt weiterhin auf dem Wochenmarkt am Mittwoch und Samstag von 8 bis 13 Uhr.  

Die aktuellen Abstands- und Hygieneregelungen gelten natürlich auch weiterhin. Ebenso muss Maske in Innenräumen wie Geschäften, Cafés und Restaurants getragen werden.

Die Stadt Eutin weist in diesem Zusammenhang auch auf das geltende Alkoholverbot im Seepark, in der Stadtbucht, auf dem Parkplatz am Schloss, im Schlossgarten und am Bahnhof/ZOB hin.

Markt Juni 21
Markt Juni 21
Markt Juni 21

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