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Gemeinde Süsel
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Datum: 16.10.2015

Modernisierungs- und Instandsetzungsrichtlinie

Die Stadtvertretung hat mit Beschluss vom 30.09.2015 eine Modernisierungs- und Instandsetzungsrichtlinie beschlossen. Die Richtlinie gilt für Eigentümer im Sanierungsgebiet, welche eine Modernisierung und Instandsetzung ihrer Objekte planen.

Mit finanzieller Unterstützung des Landes und des Bundes kann die Stadt Eutin solche Maßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Sanierungsgebietes „Historischer Stadtkern“ fördern. Private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung und tragen als Einzelmaßnahmen zur Umsetzung der Ziele und Zwecke der städtebaulichen Gesamtmaßnahme bei.

Die Durchführung einzelner Maßnahmen muss im öffentlichen Interesse liegen und dem Ziel und Zweck der städtebaulichen Gesamtmaßnahme entsprechen. Eine Beantragung muss grundsätzlich vor Baubeginn zwischen dem/der Eigentümer/-in und der Stadt in einer sogenannten Modernisierungsvereinbarung vertraglich vereinbart werden.

Maßnahmen, die der bloßen Unterhaltung von Gebäuden dienen, werden nicht berücksichtigt; förderrechtliche Berücksichtigung finden:

  1. Maßnahmen zur Sicherung von Gebäuden
  2. Maßnahmen zur Aufwertung der stadtbildprägenden Bausubstanz
  3. Maßnahmen zur Verbesserung des städtebaulichen Erscheinungsbildes

Die förderrechtliche Berücksichtigung weiterer Maßnahmen bleibt der Stadt vorbehalten, sofern diese mit den Zielen und Zwecken des Sanierungskonzepts übereinstimmen. Eine energetische Modernisierung von Gebäuden, sowie der Innenausbau sind nicht Gegenstand dieser Förderung.

Die Kosten für eine Modernisierung oder Instandsetzung muss der Eigentümer grundsätzlich selber tragen. Die Stadt kann aufgrund der neuen Richtlinie einen Teil der Kosten erstatten. Der Anteil liegt pauschal bei 30 % - kann sich in Einzelfällen (z. B. bei einer Vollsanierung oder bei Gebäuden von hoher geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung) bis auf 50 % erhöhen – höchstens aber 60.000 Euro betragen.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Eutin unter der Rubrik Aktuelles, sowie im Bereich Stadtentwicklung. Interessenten können sich auch direkt an das Bauamt in der Lübecker Straße 41 wenden; Tel.: 04521-793/335.

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