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Gemeinde Süsel
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Datum: 02.03.2018

Neuwahl der Schöffinnen und Schöffen für die Stadt Eutin und die Gemeinde Süsel

Die Stadt Eutin und die Gemeinde Süsel suchen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 neue SchöffInnen. Eine entsprechende Vorschlagsliste ist beim Amtsgericht Eutin einzureichen.

Schöffinnen und Schöffen üben im Rahmen Ihrer Tätigkeit als ehrenamtliche Richterinnen und Richter Staatsgewalt aus und sind mit dem Berufsrichter gleichberechtigt. Sie entscheiden also darüber, ob jemand freizusprechen oder zu verurteilen ist und zu welcher Strafe. Dass Schöffinnen und Schöffen keine Berufsrichterinnen und Berufsrichter sind, ist ausdrücklich gewünscht, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung und ihr Menschenverstand in das Verfahren, die Urteilsberatung und die Urteilsfindung einfließen sollen. Voraussetzung für Bewerberinnen und Bewerber ist, dass sie das 25. Lebensjahr vollendet und das 69. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eutin bzw. der Gemeinde Süsel können sich bei der Stadt Eutin für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 20. April 2018 bewerben. Zuständig ist der Fachdienst Öffentliche Sicherheit, Markt 1, 23701 Eutin: für die Stadt Eutin: Michael Duus, Tel: 04521/793-205 oder E-Mail: m.duus@eutin.de und für die Gemeinde Süsel: Timo Hantel, Tel: 04521/793-207 oder E-Mail: t.hantel@eutin.de. Sie können Ihre Bewerbung auch im Bürgerbüro der Stadt Eutin oder im Bürgerbüro der Gemeinde Süsel abgeben.

Weitere Informationen sowie ein Bewerbungsformular sind auf den Internetseiten der Stadt Eutin unter www.eutin.de und der Gemeinde Süsel unter www.suesel.de und unter www.schoeffenwahl.de zu finden.

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