Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt
Datum: 04.05.2020

Spielplätze öffnen wieder

Spielplätze öffnen wieder

Gemäß Landesverordnung dürfen auch in Eutin alle öffentlichen und privaten Spielplätze wieder öffnen.

Das erfolgt sukzessive mit entsprechender Beschilderung und unter Auflagen. Eine Freigabe der Anlagen erfolgt jeweils unmittelbar nach Erneuerung der Beschilderung, damit alle Eltern und Kinder über die geltenden Regeln informiert sind.

Es gelten jetzt folgende Regeln:

1.    Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist immer einzuhalten, auch beim Spielen. Spielgeräte dürfen nur dann gemeinsam genutzt werden, wenn der Mindestabstand gewahrt ist. Sonst nacheinander und so, dass jedes Kind an die Reihe kommt. Das Mindestabstandgebot gilt nicht für Sorgeberechtigte/ Aufsichtspersonen gegenüber dem eigenen Kind und unter Geschwisterkindern. Sie sind dafür verantwortlich, dass das Kind den Mindestabstand zu anderen Personen einhält.

 

2.    Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen den Kinderspielplatz nicht betreten. Ansammlungen von Erwachsenen und Jugendlichen sind untersagt.

 

3.    Nach dem Spielen sind Gesicht und Hände gründlich zu waschen. Für die Hände gilt: mindestens 20 Sekunden mit Seife und Wasser reinigen.

 

4.    Auf Spielplätzen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeraten. Eltern sollten mit gutem Beispiel vorangehen und so andere schützen. Kinder können eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn es altersgerecht möglich ist. Darüber entscheiden die Eltern.

 

 

5.    Auf die Beachtung der allgemeinen Hinweise des Bundes, des Landes Schleswig-Holstein sowie der Kreises Ostholstein wird hingewiesen.

 

Die Spielplätze werden durch den Kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert und die Bürgerinnen und Bürger werden vor Ort informiert. 

Spielschiff
Spielschiff
Spielschiff
nach oben zurück