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Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes (EHK)

Das Einzelhandelskonzept (EHK) wird fortgeschriebenDie Stadtvertretung hat die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes am 26.06.2019 beschlossen. Das Einzelhandelskonzept aus dem Jahre 2013 wird durch die Fortschreibung ersetzt, so dass mit dem fortgeschriebenen Planungsinstrument, als „informelles städtebauliches Entwicklungskonzept“ als Basis für die Stadtentwicklung, gearbeitet werden kann.

Die Fortschreibung des EHK, basiert auf der Grundlage einer gesamtstädtischen Betrachtung der Einzelhandelsnutzungen. Sie dient der zeitgemäßen Anpassung des Entwicklungskonzeptes, sowie den städtebaulichen Planungen für den Einzelhandel in Eutin und der Ermittlung von Potenzialen zur Qualitätsaufwertung bestehender schützenswerter Einzelhandelsstandorte.

Das ursprüngliche Einzelhandelskonzept aus dem Jahre 2013, wurde von der cima Beratung und Management GmbH Lübeck, im engen Dialog mit der Verwaltung fortgeschrieben. Ein Arbeitskreis mit Teilnehmer*Innen aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft begleitete den Prozess; auch die interessierte Öffentlichkeit wurde über Informationsveranstaltungen mit eingebunden.

Dieses fortgeschriebene Konzept soll den Blick auf den Einzelhandel aus kommunaler Perspektive eröffnen. Es soll nicht den Wettbewerb verhindern, sondern diesen auf städtebaulich verträgliche Standorte konzentrieren.

Der Einzelhandel sieht sich einem zunehmenden Wettbewerb mit veränderten Rahmenbedingungen ausgesetzt. So nimmt nach einer Analyse der cima der Druck durch das Online-Geschäft zu und das Kaufverhalten ändert sich.

Für die Stadt Eutin wurden 156 Einzelhandelsbetriebe mit einer Gesamtverkaufsfläche von 48.505 m² und einem Gesamtumsatz von ca.135 Millionen Euro (brutto p. a.) erfasst. Die Auswirkungen von geplanten Umstrukturierungen eines innerstädtischen Betriebes waren ebenfalls perspektivisch zu betrachten.

Die Handelszentralität liegt aktuell bei 146 und damit um 9% schwächer als 2013. Handelszentralität beziffert das Verhältnis aus Einzelhandels-Umsatz zur vor Ort vorhandenen einzelhandelsrelevanten Kaufkraft. Werte über 100 % weisen auf eine Anziehungskraft der Stadt hin, die sie z.B. als Mittel- oder Oberzentrum auf ihr Umland ausübt und dessen Bewohner stärker zum Einkauf in ihrem Einzelhandel bewegt als umgekehrt die eigene Bevölkerung ihre Kaufkraft nach außen trägt.

Der Rückgang der Handelszentralität in Eutin ist laut cima u.a. auf ein stärkeres regionales Wettbewerbsumfeld (z.B. Lübeck und Kiel mit Einkaufscentren), den Ausbau des Nahversorgungsangebotes im Umland und dem zunehmenden Wettbewerb durch den Online-Handel zurückzuführen.

Insgesamt ist die Einzelhandelssituation am Standort Eutin nach Angaben der cima weiterhin als sehr gut zu bewerten. Die Handelszentralität von 146 signalisiert Kaufkraftzuflüsse aus dem Marktgebiet sowie durch Tagesgäste und Touristen. Das Einzelhandelsangebot in Eutin wird als attraktiv eingestuft. Die Kaufkraftzuflüsse aus der Umgebung basieren auf der Angebotskompetenz des innerstädtischen Einzelhandels und der großflächigen Fachmarktkonzepte an den Sonderstandorten Industriestraße/Johann-Specht-Straße und Plöner Straße.

Angebotslücken sieht die Analyse in den Branchen Sportartikel/Fahrräder und Möbel. Demnach könnten weitere inhabergeführte Einzelhandelsbetriebe und Filialisten das Angebot quantitativ und qualitativ ergänzen.

Aktuell

Zur Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes werden kurz- bis mittelfristig  Bebauungspläne mit MI- und GE/GI-Gebietsausweisungen geändert, die  schädliche Auswirkungen auf die o.g. städtebaulichen Ziele der Stadt  Eutin haben bzw. haben können. Weiterhin kann es zum Schutz der im  Konzept dargelegten zentralen Versorgungsbereiche erforderlich sein für  bestimmte Gebiete (Innenbereich nach § 34 BauGB) Bebauungspläne neu  aufzustellen. Dabei ist der Bestandsschutz hinsichtlich der derzeit  ausgeübten oder planerisch möglichen Baurechte zu beachten und nach den  Vorschriften des BauGB geschützt. Der Fachbereich Bauen wird hierzu ein  entsprechendes Umsetzungskonzept mit Darlegung von Prioritäten vorlegen.
Das Einzelhandelskonzept sollte regelmäßig überprüft und an wesentliche  Veränderungen der Stadtentwicklung und der Marktsituation angepasst  werden. Üblicherweise ist dies nach 5 bis 7 Jahren erforderlich.

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