Sprungziele
Stadt Eutin
Inhalt

Informationen zum Lärmaktionsplan

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat die Europäische Union ein Konzept vorgegeben, Lärmauswirkungen zu erfassen und ihnen entgegen zu wirken.

Die wesentlichen Ziele sind die Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten sowie die Bewertung und soweit erforderlich die Vermeidung und Verminderung von Belastungen durch Aktionspläne. Die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen sowie die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung bzw. Fortschreibung bei der Aktionsplanung sind dabei von zentraler Bedeutung.

Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.06.2005 und der Verordnung über die Lärmkartierung vom 06.03.2006 erfolgte die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht. Demnach ist die Umsetzung unmittelbar mit der Aufstellung von Lärmaktionsplänen verbunden. Die Aufstellung der Lärmaktionspläne obliegt den Gemeinden. Bei bedeutsamen Entwicklungen der Lärmsituation, jedoch spätestens alle 5 Jahre, wird eine Überprüfung und erforderlichenfalls eine Überarbeitung dieses Planes erforderlich.

Ein Lärmaktionsplan ist somit ein strategisches Planwerk, mit dem Maßnahmen, Konzepte und Strategien zur Lärmreduzierung entwickelt werden. Die wesentlichen Elemente sind die Bewertung der Ist-Situation, die Maßnahmenplanung, die Mitwirkung und Einbeziehung der Öffentlichkeit, finanzielle Informationen sowie die Evaluierung des Lärmaktionsplans. 

Grundlage für den Lärmaktionsplan sind die Lärmkarten mit der Bestandsaufnahme der Lärmsituation an den Hauptverkehrsstraßen.

Die wesentlichen Inhalte der Lärmkarten sind die Darstellung der Lärmbelastung, die geschätzte Zahl der lärmbelasteten Menschen und der lärmbelasteten Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser sowie eine Beschreibung der Hauptlärmquellen.

In der Gemeinde Süsel zählen die Bundesautobahn 1 (BAB 1 / A 1), die Bundesstraße 76   (B 76), die beiden Landesstraßen 309 und 57 (L 309, L 57) sowie die beiden Kreisstraßen 55 und 61 (K 55, K 61) zu den kartierten Straßen. 

Der überarbeitete Lärmaktionsplan der Gemeinde Süsel wurde am 20.05.2019 von der Gemeindevertretung beschlossen.

Lärmaktionsplan Süsel

Übersichtskarte (LDEN)

Übersichtskarte (LNight)

zur Bekanntmachung

 

 



















nach oben zurück