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Gemeinde Süsel
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Steuer- und Abgabenpolitische Unterstützungsmaßnahmen der Gemeinde Süsel zur Bewältigung der Auswirkungen des Coronavirus 

Die anhaltende Pandemielage und der noch andauernde zweite Lockdown führen dazu, dass auch Unternehmen in unserer Gemeinde Süsel in Liquiditätsengpässe kommen können. Die Gemeinde unterstützt betroffene Unternehmen bei der Liquiditätssicherung durch geeignete Maßnahmen im Bereich der Gewerbesteuer- und Abgabenadministration.

Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit, dass nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Gewerbesteuer- und Abgabepflichtigen unter Darlegung ihrer Verhältnisse die bereits fälligen oder fällig werdenden Gewerbesteuern auf entsprechenden Antrag hin gestundet werden.

Für die mittelbar Betroffenen gelten die allgemeinen Grundsätze für Stundungsentscheidungen. 

Als unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene können insbesondere Gewerbebetriebe gelten, bei denen aufgrund behördlicher Anordnung die Betriebsstätten geschlossen sind. Als mittelbar Betroffene können Gewerbebetriebe gelten, die allgemein von Auftragsrückgängen wegen der Auswirkungen des Coronavirus stark betroffen sind. 

Anträge auf Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind an das Finanzamt zu stellen.

Die Internetseite der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein www.egoh.de/coronavirus bietet die wichtigsten Informationen zu den Förder- und Sonderprogrammen für Unternehmen sowie weitere Informationen, wie z. B. das Schutzschild für Beschäftige und Unternehmen entnehmen können.

Die neu ausgerichteten Angebote der Förderbanken in Schleswig-Holstein sind u.a. der Homepage der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu entnehmen. Die Investitionsbank, die Bürgschaftsbank und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft haben ihre Angebote auf die aktuellen Bedarfslagen der Unternehmen neu ausgerichtet, um den Zugang zu Finanzierungsmitteln zu erleichtern.

Aber nicht nur selbständige Gewerbetreibende sind mitunter finanziell von der aktuellen Lage betroffen, auch Arbeitnehmer/ -innen, Rentner/ -innen, Studenten und andere treffen die Auswirkungen. 

Aus diesem Grund besteht die grundsätzliche Möglichkeit, dass nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuer- und Abgabepflichtigen unter Darlegung ihrer Verhältnisse die fällig werdenden Steuern und Abgaben auf entsprechenden Antrag hin gestundet werden können.

Den entsprechenden Antragsvordruck finden Sie auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass die Stundungen in der Regel nur bis zum 30. September 2021 gewährt werden können.

Die aktuelle Situation verändert sich nahezu stündlich und konkrete Aussagen zu den Entwicklungen, die noch auf uns alle gemeinsam zukommen, sind derzeitig kaum möglich. Aber wenn wir alle jetzt zusammenhalten, werden wir die Situation hoffentlich bald bewältigt haben.

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