Wahlbekanntmachung
1. Am 05.11.2006 findet die Wahl des Landrats *) in der Gemeinde Süsel statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke ist aus dem beigefügten Anhang ersichtlich.
3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl
mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Es wird ein rosa Stimmzettel verwendet.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in
einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen
Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede
Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5 Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von
Bezeichnung der Stelle, die die Wahlscheine erteilt der Gemeinde Süsel, Wahlamt, Zimmer 11, An der Bäderstraße 64, 23701 Süsel |
einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag be-schaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.
6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).
Ort, Datum
Süsel, den 23.10.2006 L.S. |
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Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Süsel
gez. Martin Voigt |
Anhang zur Wahlbekanntmachung
Einteilung der Gemeinde |
Süsel |
in Wahlbezirke |
Wahlbezirk |
Lage des Wahlraums |
Zugehörige Straßen oder Ortsteile | |
Nr. |
Name | ||
001 |
Süsel |
Gaststätte "Haasen-Diele" |
Süsel und Neusüsel |
002 |
Ottendorf |
Vereinsheim des DGV Ottendorf |
Ottendorf |
003 |
Middelburg |
Dorfgemeinschafts-haus Middelburg |
Middelburg |
004 |
Ekelsdorf |
Grillraststätte Ekelsdorf |
Ekelsdorf |
005 |
Kesdorf/ Woltersmühlen |
Feuerwehrgerätehaus Kesdorf |
Kesdorf und Woltersmühlen |
007 |
Barkau/Gothendorf |
Begegnungsstätte Gothendorf |
Barkau und Gothendorf |
008 |
Fassensdorf |
Dörps- un Füürwehrhus Fassensdorf |
Fassensdorf |
009 |
Bockholt |
Dorfgemeinschafts-haus Bockholt |
Bockholt |
010 |
Zarnekau |
Dörphuus Zarnekau |
Zarnekau |
011 |
Bujendorf |
Sport- und Feuerwehrzentrum Bujendorf |
Bujendorf |
012 |
Gömnitz |
Feuerwehrgerätehaus Gömnitz |
Gömnitz |
013 |
Röbel |
Sprüttenhus Röbel |
Röbel |
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