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Gemeinde Süsel
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Wahlbekanntmachung

1. Am 05.11.2006 findet die Wahl des Landrats *) in der Gemeinde Süsel statt.

 

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

2. Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke ist aus dem beigefügten Anhang ersichtlich.

 

3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

   Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl
   mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
   Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Es wird ein rosa Stimmzettel verwendet.
   Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
   Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in
   einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
   Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen
   Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

 

4.  Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede
     Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5   Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl

     a)    durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder

     b)    durch Briefwahl

teilnehmen.

 

 Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von

Bezeichnung der Stelle, die die Wahlscheine erteilt

der Gemeinde Süsel, Wahlamt, Zimmer 11, An der Bäderstraße 64, 23701 Süsel

    einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag be-schaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

6.  Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

 

Ort, Datum

 

 

Süsel, den 23.10.2006                                        L.S.

 

Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Süsel

 

 

gez. Martin Voigt

 

 

 

 

 

 

Anhang zur Wahlbekanntmachung

 

Einteilung der Gemeinde

Süsel

in Wahlbezirke

 

Wahlbezirk

Lage des Wahlraums

Zugehörige Straßen oder Ortsteile

Nr.

Name

001

Süsel

Gaststätte "Haasen-Diele"

Süsel und Neusüsel

002

Ottendorf

Vereinsheim des DGV Ottendorf

Ottendorf

003

Middelburg

Dorfgemeinschafts-haus Middelburg

Middelburg

004

Ekelsdorf

Grillraststätte Ekelsdorf

Ekelsdorf

005

Kesdorf/

Woltersmühlen

Feuerwehrgerätehaus Kesdorf

Kesdorf und Woltersmühlen

007

Barkau/Gothendorf

Begegnungsstätte Gothendorf

Barkau und Gothendorf

008

Fassensdorf

Dörps- un Füürwehrhus Fassensdorf

Fassensdorf

009

Bockholt

Dorfgemeinschafts-haus Bockholt

Bockholt

010

Zarnekau

Dörphuus Zarnekau

Zarnekau

011

Bujendorf

Sport- und Feuerwehrzentrum Bujendorf

Bujendorf

012

Gömnitz

Feuerwehrgerätehaus Gömnitz

Gömnitz

013

Röbel

Sprüttenhus Röbel

Röbel

 

 

 

 

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