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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                                             Süsel, 15. März 2007
- Der Bürgermeister -

VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG

 

zu Punkt 13 der Tagesordnung der Sitzung am 29.3.2007

Weiterentwicklung der Grund- und Hauptschule Süsel zur Gemeinschaftsschule

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Süsel bekräftigt ihr Vorhaben, unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen die Grund- und Hauptschule Süsel zum Schuljahr 2008 / 2009 zur Gemeinschaftsschule umzuwandeln. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach den geltenden rechtlichen Vorgaben voranzubringen.

Begründung:

Am 24.01. hat der Landtag das Mitte Februar in Kraft tretende neue Schulgesetz beschlossen. Schwerpunkt des Gesetzes ist der mittelfristige Umbau des Schulsystems. Statt der bisherigen Haupt- und Realschulen wird es künftig Regionalschulen und Gemeinschaftsschulen geben. Die Gemeindevertretung hat bereits am 15.12.2005 beschlossen, die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der GHS auszuloten und die Umwandlung der Schule in eine Gemeinschaftsschule voranzubringen. Daraufhin hat es im vergangenen Jahr eine Elternbefragung in der Schule gegeben, die ein gewisses Interesse an einer Gemeinschaftsschule in Süsel bestätigt hat, obwohl sie zu einem Zeitpunkt durchgeführt wurde, zu dem eine Verunsicherung aufgrund der seinerzeitigen Thematisierung in den Medien vorhanden gewesen ist.

Nach dem beschlossenen Schulgesetz entstehen Gemeinschaftsschulen entweder durch die Verbindung von Schulen verschiedener Schularten oder aber, was nach den vorangegangenen Entwürfen des Gesetzes nur bei Gesamtschulen möglich gewesen ist, durch eine Schulartänderung auf der Grundlage eines zu erarbeitenden pädagogischen Konzeptes. Diese Formulierung ist nunmehr offener, so dass die Möglichkeit der Schulartänderung auf der Grundlage eines pädagogischen Konzeptes auch ohne Verbindung mit einer anderen Schulart grundsätzlich möglich ist.

Bei der Einrichtung von Gemeinschaftsschulen wird die Lage des Schulstandortes sicher eine Rolle spielen, die in Süsel eine günstige darstellt, aber auch die Frage, ob das erforderliche Schülerpotenzial vorhanden ist. Eine Gemeinschaftsschule soll nach der Mindestgrößenverordnung 300 Schülerinnen und Schüler beschulen. Dies setzt dann auch eine entsprechende Größe der zuliefernden Grundschule voraus. Die Größenanforderung stellt daher eine beachtliche Hürde dar. Um die Möglichkeit der Umwandlung der Grund- und Hauptschule in eine Gemeinschaftsschule zu haben, gilt es, auch unter Beachtung des demografischen Wandels, dauerhaft im Schulentwicklungsplanzeitraum nachzuweisen, dass das geforderte Schülerpotenzial vorhanden ist.

Die Gemeinde Süsel hat sich der regionalen Schulentwicklungsplanung der Stadt Eutin angeschlossen. Ziel ist es, hieraus zunächst eine entsprechend abgestimmte Ist-Analyse zu erhalten, aus der dann möglichst kurzfristig die erforderlichen Schritte zur Erreichung des formulierten Zieles einzuleiten sind.

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales hat sich in seiner letzten Sitzung mit der Weiterentwicklung der GHS Süsel zur Gemeinschaftsschule befasst und empfiehlt einstimmig der Gemeindevertretung die obige Beschlussfassung.

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Zuständiges Amt: Haupt- und Kämmereiamt                                                                           Az.: 215 Br/lue

vorberaten im: Ausschuss für Soziales, Kultur und Soziales am 1.3.2007

Anlage/n: --

Peter Bimberg
Bürgermeister

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