I. Nachtragshaushaltssatzung Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.06.2007 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: § 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2 Es wird neu festgesetzt:
Die kommunalaufsichtsbehördliche Genehmigung wurde am 05.07.2007 erteilt. Ausgefertigt: Süsel, 11.07.2007 Gemeinde S Ü S E L |