Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

I. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde SÜSEL für das Haushaltsjahr 2007

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.06.2007 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Verwaltungshaushalt

   die Einnahmen ............................................

    die Ausgaben .............................................

 

 

63.000

 

 

 

149.800

 

4.987.000

5.199.800

 

5.050.000

5.050.000

2. im Vermögenshaushalt

   die Einnahmen ............................................

    die Ausgaben .............................................

 

 

57.000

57.000

 

 

 

 

455.100

455.100

 

512.100

512.100

§ 2

Es wird neu festgesetzt:

1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ..........

von bisher 107.000 EUR auf 87.500 EUR.

2. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen ......................................................

von bisher 18,73 Stellen auf 6,84 Stellen.

Die kommunalaufsichtsbehördliche Genehmigung wurde am 05.07.2007 erteilt.

Ausgefertigt:            

Süsel, 11.07.2007

Gemeinde   S Ü S E L
- Der Bürgermeister -
gez. Peter Bimberg

nach oben zurück