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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                                      Süsel, 30.August 2007
- Der  Bürgermeister -

 

 

VORLAGE FÜR DEN AUSSCHUSS FÜR SCHULE, KULTUR UND SOZIALES

zu Punkt    10    der Tagesordnung der Sitzung am 10.September 2007

 

St. Laurentius Kindergarten Süsel;
Elternbeitrag für die 0 – 3- jährigen Kinder

Beschlussvorschlag:

Erläuterung:

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales hat in seiner Sitzung am 01.03.2007 beschlossen, dass der Elternbeitrag für unter dreijährige Kinder aufgrund der wegfallenden fünf Regelplätze 228,00 €  betragen soll. Die entfallenden Elternentgelte werden so kompensiert.

Mit Schreiben vom 14.06.07 teilte der Kreis Ostholstein mit, dass der Jugendhilfeausschuss des Kreises Ostholstein in seiner Sitzung am 29.05.07 die Fortsetzung der besonderen Förderung einer bedarfsgerechten Betreuung und einer ergänzenden modellhaften Erprobung von Betreuungsformen für Kinder unter drei Jahren ab 01.08.07 beschlossen hat. Für die Umwandlung von Regelgruppen in altersgemischte Gruppen für Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren wird den Antragsstellern eine zusätzliche Förderung - im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - in Höhe der Mindereinnahmen der Elternbeiträge und der Mehrausgaben durch Erhöhung des Personalschlüssels gewährt. Es handelt sich um eine Anschubfinanzierung, bei der der Zuschuss der Mehrkosten im Kindergartenjahr 2007/2008 100% und im Kindergartenjahr 2008/2009 50 % beträgt.

Der St. Laurentius Kindergarten würde somit für das Kindergartenjahr 2007/2008 den Zuschuss für die fehlenden fünf Kinder sowie für die Mehrkosten, die durch die Erhöhung des Personalschlüssels von 1,5 Kräfte auf 2,0 Kräfte entstehen, erhalten. Da sich für die Gemeinde keine höhere Unterschussbeteiligung ergeben würde, bittet die Kirchengemeinde um Entscheidung, ob der Elternbeitrag für unter dreijährige Kinder weiterhin 228,00 € betragen oder eine Anpassung an den Elternbeitrag für über dreijährige Kinder in Höhe von 114,00 € erfolgen soll.

Zu beachten ist bei der Beratung hierüber sicher, dass es sich lediglich um eine Anschubfinanzierung handelt, die im folgenden Kindergartenjahr nur noch die Hälfte beträgt und dann ganz entfällt. Beitragsanpassungen sind dann wieder zu diskutieren und zu begründen.

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Zuständiges Amt:   Haupt- und Kämmereiamt                                                                       Az.: 4640-Jü

Die Entscheidung trifft:  Gemeindevertretung                                                 X  Ausschuss für S., K. + S.

Anlage/n! 1

 

gez.
Peter Bimberg
Bürgermeister

 

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