- Der Bürgermeister -
VORLAGE FÜR DEN PLANUNGS- UND UMWELTAUSSCHUSS zu Punkt 7 der Tagesordnung der Sitzung am 20.11.2007 Bebauungsplan Nr. 27.1. Änderung und Ergänzung Groß Meinsdorf,hier: Befreiungsantrag Beschlussempfehlung: Dem Befreiungsantrag auf Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl von 0,2 auf 0,26 wird zugestimmt. Begründung: Auf dem Grundstück ist eine Umnutzung einer genehmigten Garage zu einer podologischen Praxis erfolgt. In diesem Zusammenhang ist eine Überprüfung der gesamten baulichen Anlagen und ihre Vereinbarkeit mit dem dazugehörigen B-Plan erfolgt. Es wurde dabei festgestellt, dass die Grundflächenzahl von 0,2 überschritten wurde. Dieses hängt damit zusammen, dass eine Überschreitung der Grundflächenzahl mit Zufahrt und Terrasse, wie sich nach der Landesbauordnung (LBO) zulässig wäre, hier ausgeschlossen worden ist. Da im Bebauungsplan auch noch die Festsetzung getroffen wurde, dass die Garagen in die Baugrenzen zu bauen sind, ergeben sich relativ lange Zufahrten, die mit in die Berechnung einfließen müssen. Aus der beigefügten Berechnung ergibt sich, dass sowohl das Haus wie auch die Garage in einer normalen Größe gebaut wurden, so dass hier einer Abweichung von der Grundflächenzahl zugestimmt werden kann.
- - - - - - Zuständiges Amt: Fachdienst, Stadt- und Dorfentwicklung Az.: 621.41:27.1. Ä. u. E. Die Entscheidung trifft: Gemeindevertretung X Planungs- u. Umweltausschuss Anlage/n: 2 gez. |